Maximal 60 Minuten Radiowerbung je Landesrundfunkanstalt sind nach der Auffassung der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) genug. Damit sei dem Interesse der Werbung treibenden Wirtschaft Rechnung getragen, mit Spots im Radio auch die Hörer des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erreichen zu können. Mit Blick auf die Rundfunkgebühren seien die ARD-Anstalten auf die Werbeeinnahmen ohnehin nicht angewiesen.
Die APR spricht sich für klare, bundeseinheitlich im Rundfunkstaatsvertrag niedergelegte Regeln aus. So müssten widersinnige „Ausgleichsregeln“ für die tägliche Werbezeit bei der ARD gestrichen werden, heißt es im Positionspapier der APR. Durch sie werde bislang eine zeitliche Beschränkung ad absurdum geführt, wenn nicht verkaufte Minuten werbeschwacher Tage bei hoher Nachfrage später zusätzlich gebucht werden dürfen. Da außerdem das Interesse der Markenartikler an Werbefläche im ARD-Radio auf nationale Kampagnen begrenzt sei, haben landesweite oder gar lokale und regionale Werbung in den ARD-Programmen nichts zu suchen.
„Unsere Vorschläge suchen einen praktikablen Interessensausgleich zwischen den Bedürfnissen der Werbewirtschaft und den Notwendigkeiten des privaten Rundfunks nach einer gesicherten Finanzierungsquelle“, betont APR-Vorsitzender Felix Kovac. „Der gebührenfinanzierte Anstaltsfunk wird nicht beeinträchtigt, selbst ARD-Justitiare sind bisher nicht auf die Idee gekommen, die NDR-Regelung als unrechtmäßig zu geißeln“, kommentiert Kovac.
Das Positionspapier der APR beruht auf einer breit geführten Diskussion in der Mitgliederversammlung vom 24. März 2010 in München. Der dort gefundene Konsens wurde in dem heute veröffentlichten Positionspapier zusammengefasst und vom Vorstand der APR einstimmig beschlossen. Die APR vertritt rund 250 Unternehmen des privaten Hörfunks, im Schwerpunkt lokale und regionale Anbieter.
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Positionspapier der APR (pdf)