VPRT fordert Ausstieg aus öffentlich-rechtlicher Radiowerbung

VPRTDer VPRT-Fachbereichsvorstand Radio und Audiodienste hat sich in seiner Sitzung am 8. April 2010 intensiv mit der Werbefreiheit im öffentlich-rechtlichen Radio befasst und fordert den sofortigen Einstieg in den Ausstieg aus der ARD-Radiowerbung. Die Vertreter der Länder in der Rundfunkkommission wurden gebeten, bei den kommenden Festlegungen zum Ausstieg der gebührenfinanzierten Anstalten aus der Werbung auch das Radio zu berücksichtigen.

Mit Rücksicht auf die historisch gewachsenen Marktrealitäten und die Position der Gattung Radio im Werbemarkt schlägt der Fachbereichsvorstand vor, den Ausstieg der ARD aus der Radiowerbung in mehreren Stufen zu gestalten. Der VPRT fordert in einem ersten sofort umzusetzenden Schritt:

– Reduzierung der ARD-Radiowerbung/Abschaffung des Sponsorings

Bundesweite Harmonisierung der zulässigen Obergrenzen der Werbung im öffentlich-rechtlichen Radio auf werktäglich maximal 60 Minuten in nur einem Programm pro Rundfunkanstalt. Dies entspricht der schon heute für den Norddeutschen Rundfunk(NDR)geltenden staatsvertraglichen Regelung. Abschaffung etwaiger saisonaler Ausgleichsregelungen sowie des Sponsorings.

– Öffentlich-rechtliche Radiowerbung nur bundesweit

Die Vermarktung der ARD-Radios bis zum kompletten Ausstieg hat ausschließlich national zu erfolgen. Lokale und regionale Werbung findet nicht statt.

– Abschaffung von gebührenfinanziertem Preisdumping

Es muss sichergestellt werden, dass die Vermarktung durch die ARD-Werbetöchter im Sinne der bereits geltenden Vorgaben des Rundfunkstaatsvertrages tatsächlich marktkonform erfolgt. Nur so können gebührenfinanziertes Preisdumping sowie Markt- und Wettbewerbsverzerrungen verhindert werden.

Hans-Dieter Hillmoth, Vorsitzender des Fachbereiches Radio und Audiodienste im VPRT: „Diese Maßnahmen lassen sich problemlos umsetzen. Der Hörfunk verliert so nicht an Attraktivität als nationaler Werbeträger im intermedialen Wettbewerb und sie sorgen darüber hinaus für einen wichtigen Beitrag zur Systemhygiene.“

In einem weiteren Schritt soll die zulässige Werbedauer auf 45 Minuten reduziert werden, bis danach der völlige Ausstieg aus der ARD-Radiowerbung vollzogen werden kann.

Eine Gebührenerhöhung für die wegfallenden Einnahmen aus Werbung und Sponsoring bei der ARD ist nicht notwendig, wenn der Gesetzgeber die Expansion der öffentlich-rechtlichen Programme stoppt und die Programmzahl(Terrestrik und Internet)reduziert. Damit wird zudem den privaten Radiounternehmen die Möglichkeit eingeräumt, ihre Programmvielfalt weiter zu entwickeln und die Gattung Radio im Werbemarkt auch ohne werbende ARD-Programme wettbewerbsfähig zu positionieren.

„Eine schnellstmögliche verbindliche Einigung auf dieses Konzept wird die Planungssicherheit für alle Beteiligten maßgeblich erhöhen -auch vor dem Hintergrund der laufenden Diskussion über ein neues Gebührenmodell“, so Hillmoth abschließend.