Fall Eumann: Eilanträge um die Besetzung der Direktorenstelle abgewiesen

LMKIn der Sitzung der Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz wurde am 4. Dezember 2017 Dr. Marc Jan Eumann als Kandidat für die Position des Direktors von der Findungskommission vorgeschlagen und in geheimer aber öffentlicher Wahl zum neuen Direktor der LMK gewählt. Dr. Eumann nahm die Wahl an (RADIOSZENE berichtete).

Dr. Marc Jan Eumann (Bild: Land NRW / M. Hermenau)
Dr. Marc Jan Eumann (Bild: Land NRW / M. Hermenau)

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2017 hat das Verwaltungsgericht (VG) Neustadt/Weinstraße die LMK informiert, dass Markus Kompa, Medienanwalt aus Köln, einen Eilantrag gegen die Ernennung Eumanns gestellt hat. Das Gericht hat der LMK für ihre Stellungnahme eine Frist bis zum 28. Dezember 2017 eingeräumt und gleichzeitig die Erwartung geäußert, dass die LMK die vom Antragsteller begehrte Stelle dem erfolgreichen Konkurrenten nicht auf Dauer übertragen werde.

Die nächsten Schritte sind: Die Stellungnahme der LMK ans VG Neustadt wird fristgerecht vorgelegt. Parallel dazu wird der Vertrag von Dr. Eumann vorbereitet. Die LMK wird dabei den Maßgaben des Gerichtes wie bereits geäußert selbstverständlich entsprechen.

Mit Schreiben vom 20. Dezember 2017 hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen die LMK informiert, dass Rechtsanwalt Florian Schulz-Knappe aus Neustadt/Weinstraße, einen Antrag auf einstweilige Verfügung beantragt hat, mit der der LMK untersagt wird, die Stelle Direktorin/Direktor und Stellvertretende Direktorin/Stellvertretender Direktor bis zu einer endgültigen Entscheidung in der Hauptsache endgültig zu übertragen.

Das Arbeitsgericht hat der LMK Schriftsatzfrist bis 27. Dezember 2017 gesetzt und Kammertermin für den 29. Dezember 2017 anberaumt. Die LMK ist unverändert der Auffassung, dass die Arbeitsgerichte nicht zuständig sind und wird auch hier entsprechend vortragen und um Aufhebung des Kammertermins bitten.

In den vergangenen Tagen gab es immer wieder Anfragen an den Vorsitzenden der Findungskommission nach den Mitgliedern der Kommission. Wie bereits in anderen Mitteilungen erwähnt, organisierte sich die von der Versammlung eingesetzte Findungskommission unter Vorsitz des Versammlungsvorsitzenden Albrecht Bähr autonom und erarbeitete während ihrer gesamten Tätigkeit frei und unabhängig Vorschläge für die Entscheidungsfindung und Wahl zur neuen Direktorin/zum neuen Direktor. Die Tätigkeit der Kommission ist abgeschlossen.

Die Mitglieder der Findungskommission waren: Albrecht Bähr (Vorsitz), Dr. Bernhard Braun, Günther Gremp, Marlies Kohnle-Gros, Ruth Scherer und Astrid Schmitt. Ersatzmitglieder sind: Hans Otto Lohrengel und Jeannette Rott-Otte. Frau Schmitt nahm krankheitsbedingt an den Beratungen nicht teil.

Quelle: Pressemeldung der LMK


Update vom 29.12.2017

Eumann: Streit um LMK-Direktorenstelle weiter am Verwaltungsgericht

Der Rechtsstreit um den Posten des neuen Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz wird beim Verwaltungsgericht fortgesetzt. Dies geht aus einem Beschluss der 5. Kammer am 28. Dezember 2017 hervor.

Die Versammlung der LMK Rheinland-Pfalz beschloss in ihrer Sitzung am 4. September 2017, eine Findungskommission zu bilden, die Vorschläge für die Nachfolgerin/den Nachfolger der LMK-Direktorin einbringen sollte. Die Findungskommission informierte Mitte November 2017 die Mitglieder der Versammlung über den Sachstand und die Bewerbersituation. In ihrer Sitzung vom 4. Dezember 2017 wählte die Versammlung der LMK den zum gerichtlichen Verfahren beigeladenen Mitbewerber des Antragstellers zum neuen Direktor der LMK.

Der Antragsteller, der sich ebenfalls um den Posten des neuen Direktors der LMK beworben hatte, suchte gegen diese Entscheidung mit der Begründung um vorläufigen Rechtsschutz nach, das Auswahlverfahren sei nicht fehlerfrei abgelaufen. Insbesondere sei die Direktorenstelle nicht ausgeschrieben worden. Er werde dadurch in seinem grundrechtsgleichen Recht auf Chancengleichheit verletzt.

Das Gericht äußerte gegenüber beiden Prozessbeteiligten zunächst Bedenken an der Zulässigkeit des Verwaltungsrechtsweges (s. Pressemitteilung Nr. 37/2017). Während der Antragsteller die Auffassung vertrat, das angerufene Verwaltungsgericht sei zuständig, war die LMK der Meinung, für diese Konkurrentenstreitigkeit sei der ordentliche Rechtsweg gegeben.

Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Verwaltungsgericht Neustadt a.d. Weinstraße entschieden, dass der Verwaltungsrechtsweg gegeben sei und daher eine Verweisung an das Arbeitsgericht Ludwigshafen ebenso wenig in Betracht komme wie eine Verweisung an das Landgericht Frankenthal.

Der Zweck der Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes bestehe hier darin, die LMK in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeberin im Öffentlichen Dienst dazu zu veranlassen, über die Bewerbung des Antragstellers um die Stelle des Direktors der LMK erneut zu entscheiden und zumindest vorläufig den Abschluss eines Dienstvertrages mit dem gewählten Konkurrenten zu unterlassen. Für dieses Begehren sei der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Dies folge zum einen aus der öffentlich-rechtlichen Rechtsnatur der Stellung der Direktorin oder des Direktors der LMK. Nach Auffassung der Kammer stehe die Direktorin oder der Direktor der LMK nicht in einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis, sondern in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Die LMK sei eine Anstalt des öffentlichen Rechts. § 13 der Hauptsatzung der LMK bestimme, dass das vorsitzende Mitglied der Versammlung einen Dienstvertrag mit der Direktorin oder dem Direktor schließe. Ob es sich bei diesem „Dienstvertrag“ um einen privatrechtlichen Dienstvertrag oder um einen öffentlich-rechtlichen Dienstvertrag handele, sei nicht ausdrücklich geregelt. Eine Gesamtschau der Vorschriften des Landesmediengesetzes und der Hauptsatzung der Antragsgegnerin lasse nach Ansicht der Kammer aber den Schluss zu, dass das Dienstverhältnis zwischen der Direktorin oder dem Direktor der LMK und der Antragsgegnerin so stark öffentlich-rechtlich geprägt sei, dass es insgesamt dem öffentlichen Recht zuzuordnen sei.

Zwar entfalle wegen des Gebots effektiven Rechtsschutzes im Eilverfahren eine Vorabentscheidung, wenn eine schnelle Entscheidung geboten sei und dem Rechtsschutzsuchenden im Falle des Abwartens der Beschwerdefrist ein schwerer und nicht wiedergutzumachender Schaden drohe. Dies sei hier jedoch nicht der Fall, denn die Amtszeit der jetzigen Direktorin der LMK ende erst am 31. März 2018. Ungeachtet dessen habe die Antragsgegnerin öffentlich verlauten lassen, dass sie der Bitte des Gerichts, die begehrte Stelle dem erfolgreichen Konkurrenten vorerst nicht zu übertragen, entsprechen werde.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

Hinweis zum weiteren Prozedere: Beanstanden alle am Verfahren Beteiligte die Entscheidung des Gerichts über den Rechtsweg nicht, werden sie aufgefordert, umgehend zu den streitigen Fragen inhaltlich Stellung zu nehmen. In diesem Fall wird das Gericht sodann eine Entscheidung in der Sache treffen.


Update vom 08.01.2018

Sachstand zu „Wahl der Direktorin/Wahl des Direktors der LMK“

Die LMK hat heute gegen die Entscheidung des VG Neustadt Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt und wird in den nächsten Tagen auch gegen den Verweisungsbeschluss des Arbeitsgerichts Beschwerde einlegen, da sie unverändert die Zivilgerichtsbarkeit, konkret in diesem Fall das Landgericht Frankenthal, für zuständig erachtet.

Das Verwaltungsgericht Neustadt hatte mit seinem Beschluss vom 28. Dezember 2017 für die Streitigkeit um die Besetzung der Direktorenstelle bei der LMK den Verwaltungsgerichtsweg angenommen. Daraufhin hatte das Arbeitsgericht Ludwigshafen mit Beschluss vom 29. Dezember 2017 das bei ihm anhängige weitere Verfahren an das VG Neustadt verwiesen.

Die Frage der Zuständigkeit hat über die Besetzung der Direktorenstelle hinaus grundsätzliche Bedeutung.


FRK fordert Rücktritt von Malu Dreyer als Vorsitzende der Medienkommission der Ministerpräsidenten

FRK Logo smallVerlust der medienpolitischen Glaubwürdigkeit nach intransparenter Berufung von Marc Jan Eumann zum Direktor der Landeszentrale für Medien und Kommunikation

Der medienpolitische Skandal um die Besetzung des Direktorenpostens der rheinland-pfälzischen Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in einem völlig intransparenten Verfahren mit einem als Medienstaatssekretär abgewählten SPD-Parteigenossen aus Nordrhein-Westfalen zieht immer weitere Kreise. Nachdem das Verwaltungsgericht Neustadt jüngst die LMK aufgefordert hat, die Stelle bis zur Entscheidung im Eilverfahren nicht zu besetzen, fordert der Vorsitzende des  Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK,) Heinz-Peter Labonte, jetzt den Rücktritt der rheinland-pfälzischen Ministerpräsidentin und stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Malu Dreyer als Vorsitzende der Medienkommission der Ministerpräsidenten: „Mit dieser bundesweit einmaligen  Affäre um die Versorgung eines in NRW abgewählten, schillernden Genossen ist Frau Dreyer als Vorsitzende der Medienkommission der Ministerpräsidenten nicht mehr glaubwürdig und tragbar. Sie setzt das Vertrauen in ihre Medienkompetenz aufs Spiel. Sie untergräbt dadurch die bewährte Zuständigkeit der Länder für Medien und gleichzeitig das Vertrauen in die Objektivität der Landesmedienanstalten als Kontrolleure der privaten Rundfunkveranstalter, das zusätzlich durch die von ihr ungerügten Äußerungen ihrer Medienstaatssekretärin massiv erschüttert ist“, betonte er.

Malu Dreyer
Malu Dreyer

Als Vorsitzende der Medienkommission der Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer soll Malu Dreyer die Medienhoheit der Länder sowie die Medienvielfalt in Deutschland verteidigen. Zugleich ist sie in dieser Funktion federführend beim Zustandekommen der Medienstaatsverträge der Länder und der Rundfunkgebühren. „Was soll man von ihr halten, wenn sie sich für Objektivität der Medien und gegen fake News ausspricht, aber zugleich undurchsichtige Verhältnisse und eine von der Ministerpräsidentin geförderte, klar erkennbare Selbstbedienungsmentalität der SPD bei der Besetzung einer der Schaltstellen der Medienpolitik des Landes herrschen. Sie hat für alle sichtbar den Nachweis erbracht, dass in Rheinland-Pfalz mittlerweile ein SPD Parteibuch, eine auf wissenschaftliche Fortschritte weniger ausgerichtete Promotion und spendenaffine Kölner SPD-Parteitätigkeit für einen anspruchsvollen Posten mit einem sechsstelligen Jahresgehalt als Qualifikation ausreicht. Wie dies Frau Dreyer weiterhin als Vorsitzende der Medienkommission der Ministerpräsidenten legitimieren soll, ist nicht nur mir völlig schleierhaft“, sagte Labonte weiter.

Das wahre Gesicht der Medienpolitik der stellvertretenden SPD – Bundesvorsitzenden zeigt die von Frau Ministerpräsident Dreyer vorgeschickte Parteigenossin und Staatssekretärin für Medien in Rheinland-Pfalz, Heike Raab, in den Augen von Labonte mit ihrem entlarvenden, wenn auch ehrlichen Satz: „Wenn ausgeschrieben worden wäre, wäre die Stelle nicht anders besetzt worden.“ Labonte: „Es bleibt nur zu hoffen, dass sich bei einer möglichen Neuausschreibung die Mitglieder der LMK-Versammlung auf ihre Unabhängigkeit besinnen und ohne Rücksicht auf eigene Wiederwahl und potentiellen Verlust ihrer Sitzungsgelder einen geeigneten Kandidaten, möglichst einen – wie von Eumann als damals amtierender Medienstaatssekretär in NRW gefordert – Volljuristen wählen.“

Quelle: Pressemeldung des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation


Update vom 29.01.2018

Sachstand zu „Wahl der Direktorin/Wahl des Direktors der LMK“

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat mit Beschluss vom 19. Januar 2018 für die Streitigkeit um die Besetzung der Direktorenstelle bei der LMK den Verwaltungsgerichtsweg vorgegeben. Die LMK hat deshalb in der vergangenen Woche die beim Arbeitsgericht eingelegte Beschwerde zurückgenommen. Damit ist sichergestellt, dass alle Verfahren in diesem Zusammenhang beim Verwaltungsgericht in Neustadt verhandelt werden. Nach Vorlage der Akten, der Einsichtnahme der Parteien und dem entsprechenden Schriftsatzwechsel wird das Verwaltungsgericht über die eingebrachten Eilanträge entscheiden.


Update vom 01.03.2018

 

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße hat mit Beschlüssen vom 28. Februar 2018 die Eilanträge zweier Mitbewerber um die Besetzung der Direktorenstelle bei der LMK abgewiesen. Das Gericht betonte insbesondere die Organisationshoheit der Versammlung der LMK bei der Gestaltung des Bewerbungs- und Wahlverfahrens. Verfahrensfehler waren nicht festzustellen. Die beiden Antragsteller haben nun die Möglichkeit, gegen die Ablehnung ihrer Anträge innerhalb von 14 Tagen eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vorzubringen.