WDR beginnt am Montag mit der Ausstrahlung von Wahlwerbespots

Der WDR beginnt am Montag, vier Wochen vor der Landtagswahl, mit der Ausstrahlung von Wahlwerbespots der zur Wahl zugelassenen Parteien. Die Spots werden in den Radioprogrammen WDR 2 und WDR 4 sowie im WDR Fernsehen gesendet. Der WDR ist gesetzlich verpflichtet, den Parteien diese Sendezeiten kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Im WDR Fernsehen sind die Spots montags bis freitags um ca. 13.00, 16.00, 18.50 sowie zwischen 21.45 und 22.00 Uhr zu sehen. Im WDR-Hörfunk laufen die Spots montags bis freitags um ca. 13.05 auf WDR 4 und um ca. 15.05 Uhr auf WDR 2. Insgesamt ist in Hörfunk und Fernsehen jeweils mit bis zu 60 Spots zu rechnen. Die Sendezeiten sind nach den Vorgaben im WDR-Gesetz, dem Parteiengesetz und nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts angemessen zugeteilt worden.

Für den Inhalt der Wahlspots sind allein die Parteien und Wählergruppen verantwortlich. Darauf weist der WDR die Zuschauer und Hörer bei jedem Spot hin. Dem WDR bleibt nach Gesetz und Rechtsprechung nur ein sehr begrenzter Spielraum, die Ausstrahlung von Wahlspots aus inhaltlichen Gründen abzulehnen, nämlich dann, wenn diese offenkundig und zugleich schwerwiegend gegen allgemeine Gesetze, insbesondere Strafgesetze, verstoßen. Vor ihrer Ausstrahlung werden alle von den Parteien eingereichten Spots dementsprechend geprüft.