UKW-Verkauf: Keine regulatorische Verpflichtung für längeren Antennenzugang

UKW- Verkauf der MEDIA BROADCAST läuft nach Plan. Der Verkauf der UKW-Sendeanlagen der MEDIA BROADCAST läuft nach Plan. Nach Abschluss der Kaufverhandlungen mit bestehenden Nutzern laufen nun die Vorbereitungen für die eAuktion der noch verfügbaren Anlagen. Nicht ohne Nebengeräusche: In einer Information wiegt die APR ihre Mitglieder in dem Glauben, dass die MEDIA BROADCAST auch nach dem Auslaufen der Verträge rechtlich gezwungen sei, die einzelnen Antennen noch sehr lange weiter zu betreiben. Dem erteilt Wolfgang Breuer, CEO der MEDIA BROADCAST, in einem exklusiven Interview eine klare Absage.


RADIOSZENE: Herr Breuer, die Entscheidung der MEDIA BROADCAST, ihre UKW-Infrastruktur zu verkaufen, hat bei vielen Marktbeteiligten Fragezeichen aufgeworfen. Was waren die Gründe?

Wolfgang Breuer, CEO MEDIA BROADCAST
Wolfgang Breuer, CEO MEDIA BROADCAST

Breuer: Glauben Sie mir, diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen und das Ergebnis eines intensiven Diskussionsprozesses. Wir haben alle Argumente dafür und dagegen sorgfältig abgewogen. Am Ende kamen wir aber zum klaren Ergebnis, dass eine Fortführung unseres UKW-Geschäfts in der jetzigen Form schlichtweg wirtschaftlich nicht mehr zu vertreten ist. Neben dem Wegfall der wirtschaftlichen Basis haben wir auch keine Möglichkeiten mehr gesehen, ohne unabsehbare Risiken weiter in die UKW-Infrastruktur zu investieren. Dass diese Probleme zu einer Beendigung unseres UKW-Geschäfts in seiner bisherigen Form führen können, haben wir dem Markt bereits Mitte 2015 kommuniziert.

RADIOSZENE: Der Verkauf der UKW-Infrastruktur steht vor einer neuen Phase. Wie zufrieden sind Sie mit dem bisherigen Verlauf?

Breuer: In der Tat beenden wir in diesen Tagen die bevorrechtigten Kaufverhandlungen mit bestehenden Nutzern und bereiten konzentriert die Auktion im November vor. Wir befinden uns dabei im Zeitplan. Mit wichtigen Veranstaltern und Wettbewerbern ist eine Einigung über den Antennen- und Senderverkauf erzielt worden. Darüber hinaus interessieren sich Investoren für die Infrastruktur.

RADIOSZENE: Wie viele Sendeanlagen sind bereits verkauft?

Breuer: Im Hinblick auf die noch ausstehenden Verträge will ich im Moment dazu nichts sagen. Nur so viel: Wir stellen eine Diskrepanz zwischen dem fest, was einzelne Verbände verkünden und wie sich ihre Repräsentanten tatsächlich verhalten. Wir begrüßen sehr, dass diejenigen, die sich im Rahmen ihrer Verbandsarbeit intensiv damit beschäftigen, tatsächlich ihre Sendeanlagen kaufen und damit ihren Netzbetrieb und damit den Geschäftsbetrieb absichern.

RADIOSZENE: Noch immer bestimmt das Gespenst des Abschaltens die Diskussion. Vor wenigen Tagen hat die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) versucht, ihren Mitgliedern die Angst davor zu nehmen und erklärt, dass frühestens drei Monate nach dem Ende der Regulierung abgeschaltet werden kann. Das sei irgendwann in 2019. Ist die MEDIA BROADCAST wirklich solange verpflichtet, Antennenzugang zu gewähren und den Sendebetrieb aufrechtzuerhalten?

Breuer: Hier kommen mehrere Punkte zusammen. Erstens: Im Interesse unserer Kunden – Veranstalter und Wettbewerber – haben wir ihnen vorrangig ihre Sendeanlagen zum Kauf angeboten. Zweitens: Um den Übergang in geordneten Bahnen abzuwickeln, haben wir Radiosendern angeboten, auslaufende Verträge bis zum 31.03.2018 zu verlängern. Die werden wir erfüllen. Drittens: Wenn die Sendeanlagen weder verkauft noch ersteigert wurden, werden wir sie abbauen. Es gibt dann keinen Vertrag mit einem Kunden und wir räumen den Standort. Eine regulatorische Verpflichtung, Antennenzugang bis 2019 gewähren zu müssen, besteht ganz eindeutig nicht.

UKW-Verkauf auch am Fernsehturm Alexanderplatz (Bild: @Media Broadcast)
Fernsehturm Alexanderplatz (Bild: @Media Broadcast)

RADIOSZENE: Die APR beruhigt ihre Mitglieder mit Hinweis auf das Verwaltungsrecht: Die MEDIA BROADCAST habe kein Recht spätestens zum 30. Juni 2018 jeden Antennenzugang zu beenden. Ist das so?

Breuer: Ich kann mir diese Position nur so erklären, dass es dabei nicht vorrangig um die Sicherung des Sendebetriebs geht, sondern um dann einen Rechtsstreit vom Zaun zu brechen, damit man das Thema über viele Instanzen am Kochen halten kann. Da die APR sich dabei auf die Regulierung beruft, muss einmal folgendes klargestellt werden: Bis die Regulierungsverfügung irgendwann einmal aufgehoben wird, gilt die regulatorische Zugangsverpflichtung nur insoweit fort, als MEDIA BROADCAST noch Eigentümerin der UKW-Antennen ist, bzw. rechtlich präzise die sogenannte Funktionsherrschaft hat. Bei Verkauf oder Abbau besteht diese nicht mehr. Damit entfällt die Zugangsverpflichtung sofort. Nur bei bestehenden Antennenmitbenutzungsverträgen gilt eine Übergangszeit. Wenn daran Zweifel bestehen sollten, empfehlen wir die Bundesnetzagentur zu fragen.

RADIOSZENE: Wird dann das Geschrei nicht groß, wenn einzelne Programme abgeschaltet werden? Wird das nicht die Politik auf den Plan rufen?

Breuer: Wir hören immer wieder, dass wir uns das nicht trauen. Die Abbauankündigung erfolge nur, um sich hinterher bitten zu lassen, den Sendebetrieb weiterzuführen. Das ist paradox, weil es von denselben Leuten behauptet wird, die gleichzeitig unsere Wettbewerber unterstützen. Ein weiteres Argument ist die angebliche Verpflichtung der MEDIA BROADCAST, die Grundversorgung mit Radioprogrammen sicherzustellen. Diese Verpflichtung gibt es aber nicht für die MEDIA BROADCAST. Mich erstaunt die Sorglosigkeit, mit der viele mit diesem Thema umgehen. Erst einmal das ganze Verfahren abwarten, auf Regulierung und Politik vertrauen und dann aktiv werden, weil man glaubt, später zum Schnäppchenpreis kaufen zu können. Das kann schon deshalb nicht funktionieren, weil wir dann diejenigen schlechter behandeln, die bereits die Anlagen gekauft haben. Wir hatten in den vergangenen Wochen viele Kontakte zu allen Regulierern und der Medienpolitik. Dabei haben wir auch dieses Vorgehen erläutert. Da wir von Anfang an das Verfahren für alle transparent gemacht haben, gab es dafür nicht nur Verständnis, sondern ausdrückliches Lob. Ich kann mir schwer vorstellen, dass ein Taktieren, um eigene wirtschaftliche Interessen durchzusetzen, regulatorische oder politische Unterstützung findet. Klar ist doch: Gerade die Befürworter der Marktliberalisierung sind zu einem konstruktiven und lösungsorientierten Verhalten aufgerufen.

RADIOSZENE: Wird die MEDIA BROADCAST tatsächlich mit dem Abschalten ernst machen? 

Breuer: Zunächst sehen wir kein Abschaltszenario. Wir gehen davon aus, dass wir alle Antennen verkaufen werden. Eine Abschaltung ist auch definitiv nicht unser Ziel, aber nennen Sie mir für den Fall der Fälle eine Alternative. Wir erfüllen alle Verträge mit unseren Kunden bis zum letzten Tag. Wenn es dann keinen Vertrag gibt, dürfen wir das Programm überhaupt nicht mehr verbreiten. Dazu haben wir kein Recht. Da auch unsere Verträge mit den Standortinhabern gekündigt sind, müssen wir den Platz räumen. Sonst machen wir uns schadensersatzpflichtig. Es gibt auch keine nachvertragliche Treuepflicht, wie immer mal wieder behauptet wird. Kümmert sich ein Veranstalter nicht um die Sicherstellung der Verbreitung seines Programms, obwohl er seit Mai 2015 damit rechnen musste, dass die MEDIA BROADCAST sich zurückzieht, muss er sich die Frage gefallen lassen, wie ernst er seine Verantwortung für seinen Sender genommen hat.

RADIOSZENE: Herr Breuer, vielen Dank für das Gespräch.