Der NLM sind UKW-Übertragungskapazitäten für kommerziellen lokalen oder regionalen Rundfunk im Raum Osnabrück/Melle zugeordnet worden. Das ist bereits Ende März geschehen. Es soll eine „möglichst flächendeckende Versorgung des Gebietes“ erreicht werden.
Laut Thomas Tepe, Sendemast-Spezialist, ist das Gebiet „sauber (zu) versorgen, allerdings nicht mit einer Frequenz. Dafür ist das UKW-Band im Grenzgebiet zwischen Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zu voll.“
Bis Freitag, den 28. April, 12.00 Uhr können sich Interessenten bei der NLM bewerben. Die Ausschreibung ist hier im kompletten Wortlaut nachzulesen. Einige Grundvoraussetzungen müssen aber erfüllt sein: „Die Zuweisung von UKW-Übertragungskapazitäten zur Verbreitung von Rundfunkprogrammen setzt eine Zulassung des Antragstellers als Rundfunkveranstalter für das Versorgungsgebiet voraus (§ 9 Abs. 4 Satz 1 NMedienG). Der Zulassungsantrag kann mit dem Antrag auf Zuweisung der Übertragungskapazität verbunden werden.“
Quelle: nlm.de, thomastepe.de