BVZM: Gebührengeld für RTL und ProSiebenSat.1

BvzMDie geplante Schließung des Nokia-Werks in Bochum hat wieder die Sensibilität für sinnlose Subventionen geschärft. Im Medienbereich sind es keine solchen spektakulären Subventionskrankheiten, aber ein paar unsinnige Praktiken halten sich hartnäckig.

So werden in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Bayern unwirtschaftlich arbeitende Lokalstationen mit Beihilfen für die UKW-Übertragung künstlich am Leben gehalten. Im Nokia-Land NRW wollte die Landesanstalt für Medien (LfM) an private Fernsehsender 6,8 Millionen Euro im Zeitraum von fünf Jahren verteilen, damit sich diese an DVB-T beteiligen – und klagt jetzt gegen EU-Kommission, die diese Zuschüsse untersagt hatte. Die sich föderal rechtfertigenden Medienanstalten bekommen aus dem Gebührentopf satte zwei Prozent, was sich im Jahr 2006 auf 138 Millionen Euro addierte.

Da sich der ursprüngliche Zweck der Medienanstalten, TV- und Radiosender zu lizenzieren, aufgebraucht hat, muss das reichliche Geld in andere Projekte fließen. Obwohl RTL und ProSiebenSat.1 Milliardenumsätze und satte Gewinne machen, will die LfM Gebührenmittel dazu missbrauchen, RTL, Sat.1 und anderen Privatsendern Fördergelder für das ohnehin nicht vom Fleck kommende DVB-T zu überweisen. Auf die volle Rundfunkgebühr von 17,03 Euro pro Monat umgerechnet, bedeutet das, dass das Geld von nahezu 400.000 NRW-Gebührenzahlern ausschließlich den Privatsendern zufließen würde.

Auch die Medienanstalt Berlin-Brandenburg irrt, wenn sie glaubt auf diese Weise Technik und private Fernsehsender zu fördern. Allein der sich selbst regulierende Markt ist hier gefragt. Und die Finanzierung der Medienanstalten aus den Gebührengeldern ist reformfähig.

Bernt von zur Mühlen arbeitet als Medienberater in Luxemburg. E-Mail: bvzm@bvzm.net

Dieser Beitrag ist im Rahmen des täglichen Tagebuchs von Bernt von zur Mühlen im Medienboten am 31. Januar 2008 erschienen und wird mit freundlicher Genehmigung des Medienbote Verlags auf RADIOSZENE veröffentlicht.

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