
Bei der Entscheidung über die Verlängerung hatte der Medienrat neben den in § 33 des Medienstaatsvertrags (MStV) genannten Auswahlkriterien und den Verlängerungsvoraussetzungen des § 29 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 MStV auch das Interesse von JamFM und Radio Russkij zu berücksichtigen, das Programm mit den von ihnen geschaffenen personellen und sachlichen Mitteln weiterzuführen.
Auf die Ausschreibung der Frequenzen vom 19. Juli 2016 hatten sich vier Antragsteller beworben. Neben JamFM und Radio Russkij zählten pure fm (Bewerbung auf 93,6 MHz und 97,2 MHz) sowie sunshine live (Bewerbung auf 97,2 MHz) zu den Antragstellern. Der Medienrat der mabb hatte alle vier Antragsteller in seiner Sitzung am 22. November 2016 angehört.
Quelle: Pressemitteilung mabb





