Regierung Liechtenstein plädiert für Wiedereinführung von Rundfunkgebühren

Vorschlag zur Abänderung des Rundfunkgesetzes dem Landtag unterbreitet

Die Regierung unterbreitet dem Landtag einen Vorschlag zur Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk. Die Abänderung bezweckt, das Rundfunkgesetz an das Mediengesetz anzupassen, die Empfehlungen des Publikumsrates stärker zu gewichten und einen neuen Finanzierungsmechanismus für die ungedeckten Kosten des Rundfunks einzuführen.

Mit dem Gesetz über den Liechtensteinischen Rundfunk hat der Landtag im Jahr 2003 die gesetzliche Grundlage für „Radio Liechtenstein“ geschaffen. Als Landessender verbreitet „Radio Liechtenstein“ tagesaktuell Nachrichten und Berichte vor allem aus Liechtenstein. Eine erste Abänderung des Rundfunkgesetzes erfolgte gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Steuerung und Überwachung öffentlicher Unternehmen am 1. Januar 2010.

Redundanzen werden beseitigt

Mit dem nun vorliegenden Abänderungsvorschlag werden verschiedene Bestimmungen im Rundfunkgesetz denjenigen im Mediengesetz angepasst oder gestrichen, da die Regelungen im Mediengesetz auch für den Rundfunk verpflichtend sind.

Mehr Gewicht für die Empfehlungen des Publikumsrats

Mit der Gesetzesänderung soll den Empfehlungen des Publikumsrats mehr Gewicht verschafft werden. Dies geschieht einerseits durch die Senkung des Anwesenheitsquorums von bisher 10 auf 8 von 15 Mitgliedern, um die Beschlussfähigkeit des Publikumsrates sicherzustellen. Andererseits sollen die Empfehlungen des Publikumsrates durch den Rundfunk in geeigneter Weise veröffentlicht werden.

Globalkreditvereinbarung zur Finanzierung der Deckungslücke

Eine Selbstfinanzierung des Rundfunks aus Werbung und Sponsoring ist nach Ansicht der Regierung sowohl kurz- als auch langfristig nicht zu erwarten. Gerade die aufwendigen Programmelemente wie Nachrichten und redaktionelle Beiträge sollen liechtensteinische Anliegen berücksichtigen und können nicht von Dritten zugekauft werden. Für die Finanzierung der jährlich zu erwartenden Deckungslücke schlägt die Regierung einen Landesbeitrag auf der Basis einer Globalkreditvereinbarung vor. Dieses neue Finanzierungsmodell unterscheidet sich vom bestehenden dadurch, dass die zur Verfügung stehenden Mittel und die dafür zu erbringenden Leistungen jeweils im Voraus detailliert festgelegt werden.

Die Regierung spricht sich derzeit gegen die Wiedereinführung von Rundfunkgebühren aus, die im Jahr 2000 vom Landtag abgeschafft wurden, möchte aber an der gesetzlichen Ermächtigung für eine allfällige Wiedereinführung festhalten.