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Ausschreibung zum LfM-Bürgermedienpreis 2017

Buergermedienpreis-Skulptur der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) (Foto © Uwe Völkner / Fotoagentur FOX)
Buergermedienpreis-Skulptur der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen (LfM) (Foto © Uwe Völkner / Fotoagentur FOX)

Die Ausschreibung für den Bürgermedienpreis 2017 ist gestartet. Bis zum 31. Januar 2017 haben Bürgerfunker und Bürgerfernsehmacher aus NRW die Möglichkeit, sich mit ihren Beiträgen um den Bürgermedienpreis zu bewerben. Die Landesanstalt für Medien NRW (LfM) vergibt den Preis 2017 bereits zum 13. Mal. Ziel ist es, herausragende Programmleistungen im Bürgerfunk und Bürgerfernsehen zu würdigen. Die Preisverleihung findet am 20. Mai 2017, im LVR Industriemuseum in Oberhausen statt.

Lokal, künstlerisch und handwerklich herausragend

Im Bereich Bürgerfernsehen prämiert die LfM besonders gelungene Beiträge in den Kategorien Kurzfilm, Sehenswert und Lokales. Im Bürgerfunk werden die Preise in den Kategorien Radiokunst, Hörenswert und Lokales verliehen. Die Preise sind mit jeweils 1.000 € dotiert. Es können in jeder Kategorie bis zu drei Wettbewerbsbeiträge nominiert werden. 
Für handwerklich besonders gut umgesetzte Beiträge kann die Jury die Sonderpreise Radio- und Fernsehhandwerk vergeben.



Publikumspreise


Jeder eingereichte TV- und Radiobeitrag kann darüber hinaus auch am jeweiligen Publikumspreis teilnehmen, der ebenfalls mit 1.000 € dotiert ist. Interessierte können in der Zeit vom 1. April bis zum 30. April 2017 unter www.lfm-nrw.de/bmp17 für ihre Favoriten abstimmen.

Alle Beiträge müssen online unter www.lfm-nrw.de/bmp17 eingereicht werden. Stichtag für den Bürgerfunk und das Bürgerfernsehen ist der 31. Januar 2017, 23:59 Uhr.

Zur Ausschreibung und den Teilnahmebedingungen „Bürgermedienpreis – Bürgerfunk 2017“

Zur Ausschreibung und den Teilnahmebedingungen „Bürgermedienpreis – Bürgerfernsehen 2017“

Für den Bürgermedienpreis 2017 gelten die in den beiden Ausschreibungstexten genannten Teilnahmebedingungen. Über die Vergabe der Preise entscheidet unter Ausschluss des Rechtsweges eine unabhängige Expertenjury, die von der LfM einberufen wird.

Hier finden Sie einen Rückblick auf den Bürgermedienpreis 2015.

 

Quelle: Pressemitteilung LfM

XPLR: MEDIA Radio-Report