WDR-Rundfunkrat gegen Beitragssenkung und für strukturelle Maßnahmen

WDR RundfunkratDas Aufsichtsgremium des öffentlich-rechtlichen Senders WDR hat sich in seiner jüngsten Sitzung mit Blick auf finanzielle und strukturelle Folgen des 20. Berichts der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) und aufgrund von Änderungen im WDR-Gesetz positioniert.

Mit Blick auf die Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, die am 16. Juni 2016 u.a. über die Höhe des Rundfunkbeitrags auf Grundlage der KEF-Empfehlungen beraten wird, hat sich der WDR-Rundfunkrat am 31. Mai 2016 gegen eine Absenkung des Rundfunkbeitrags ab der kommenden Beitragsperiode ausgesprochen.

Insbesondere für den WDR, aber auch für den ebenfalls betroffenen Verbund der ARD mahnt das Gremium einen finanziellen Ausgleich an für den Wegfall der Werbeeinnahmen durch das novellierte WDR-Gesetz. Es ist seit 13. Februar 2016 in Kraft und sieht eine Reduzierung der Werbezeit im WDR-Hörfunk ab 2017 vor, ohne dass die Folgen dieser Regelung Eingang in die Berechnungen der KEF gefunden hätten. Schließlich weist der WDR-Rundfunkrat nachdrücklich darauf hin, dass zur langfristigen Existenzsicherung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor allen Dingen die notwendigen strukturellen Maßnahmen zu analysieren sind und die Voraussetzungen geschaffen werden müssen, diese auch umzusetzen.

Die vollständige Resolution findet sich unter wdr-rundfunkrat.de. Dort sind auch weitere Informationen über Aufgaben, Schwerpunkte und Mitglieder veröffentlicht. Zu den öffentlichen Sitzungen des Rundfunkrats sind Protokolle, Termine und die jeweils aktuelle Tagesordnung bzw. Rückblicke einsehbar. Die nächste Sitzung findet am 30. Juni 2016 in Köln statt, externe Zuhörer/innen sind herzlich willkommen.

Quelle: Pressemeldung des WDR Rundfunkrats