WDR-Rundfunkrat schreibt zwei ehrenamtliche Mitgliedschaften aus

WDR-Rundfunkrat-smallDie nächste Amtsperiode des WDR-Rundfunkrats beginnt am 2. Dezember 2016 und dauert fünf Jahre. Das WDR-Gesetz schreibt vor, dass sich das öffentlich-rechtliche Aufsichtsgremium dann aus 58 Mitgliedern zusammensetzt, die von gesellschaftlichen Institutionen entsandt sind, welche vom Gesetz festgelegt sind bzw. vom Landtag NRW ausgeschrieben werden. Um zwei weitere Mitgliedschaften können sich zum ersten Mal Einzelpersönlichkeiten beim Gremium direkt bewerben. Die Kandidat/innen sollten Kenntnisse auf dem Gebiet des Rundfunks und der Telemedien haben.

Die Ausschreibungsfrist für diese, direkt vom Rundfunkrat zu wählenden Mitglieder startet heute und endet am 1. Juni 2016. Bewerben können sich Personen, die nicht unter § 13 Abs. 3 bis 5 WDR-Gesetz fallen. Vom Rundfunkrat ausgeschlossen sind danach Regierungsmitglieder, Parteivorstände, politische – und die meisten Wahlbeamt/innen, Mitarbeiter/innen und Gremienmitglieder des WDR und anderer Rundfunkanbieter oder einer Landesmedienanstalt sowie Personen, bei denen wirtschaftliche oder sonstige Interessenkonflikte bestehen. Auch ehemalige und derzeit amtierende Mitglieder des WDR-Rundfunkrats können nicht direkt vom Gremium für die nächste Amtsperiode gewählt werden.

WDR Rundfunkrat (Bild: WDR/Herby Sachs)
WDR Rundfunkrat (Bild: WDR/Herby Sachs)

Der WDR-Rundfunkrat besteht seit 2013 aus Horst Schröder (Vorsitzender Ausschuss für Rundfunkentwicklung), Ruth Lemmer (Stellv. Vorsitzende Ausschuss für Rundfunkentwicklung), WDR-Intendant Tom Buhrow, Heinrich Kemper (Vorsitzender Haushalts- und Finanzausschuss; farbig gestreifte Krawatte), Prof. Dr. Karsten Rudolph (Stellv. Vorsitzender Rundfunkrat), die Vorsitzende des Rundfunkrats Ruth Hieronymi, Friedhelm Wixforth (Stellv. Vorsitzender Rundfunkrat), Martin Hülskamp (Stellv. Vorsitzender Programmausschuss). Links neben ihm Reiner Hammelrath (Stellv. Vorsitzender Haushalts- und Finanzausschuss) und Petra Kammerevert (Vorsitzende Programmausschuss). Dahinter Prof. Dr. Dr. Thomas Sternberg (Stellv. Vorsitzender Programmausschuss).

Ausführliche Informationen zum Bewerbungsverfahren und zu den erforderlichen Angaben finden sich auf der Internetseite des Gremiums unter wdr-rundfunkrat.de.