Keine Rundfunkbeitragspflicht für Asylbewerberinnen und Asylbewerber

rundfunkbeitrag-rfb-logo-smallAsylbewerberinnen und Asylbewerber müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Städte und Kommunen wurden vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio darüber informiert. Sie können dem Beitragsservice ihre Asylbewerberunterkünfte melden und so sicherstellen, dass die Asylbewerberinnen und Asylbewerber nicht automatisch angeschrieben werden.

Asylbewerberinnen und Asylbewerber müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen. Nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag steht Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu.

„Angesichts der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen haben wir mit den Städten und Kommunen eine unbürokratische Lösung vereinbart, damit Flüchtlinge – auch wegen der Sprachbarriere – nicht selbst in Kontakt mit dem Beitragsservice treten müssen“, erklärt Eva-Maria Michel, Justiziarin beim WDR und Leiterin der Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Dr. Stefan Wolf (Bild: ARD)
Dr. Stefan Wolf (Bild: ARD)

Um sicherzustellen, dass Asylbewerberinnen und Asylbewerber erst gar nicht angeschrieben werden, ist der Beitragsservice allerdings auf die aktive Unterstützung der Städte und Kommunen angewiesen, die für die Unterbringung der Asylbewerberinnen und Asylbewerber zuständig sind. „Nur wenn wir wissen, wo eine Flüchtlingsunterkunft ist, können wir diese Adresse in unserem System sperren“, erklärt Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Alleine anhand der Meldedaten einer Person kann der Beitragsservice nicht wissen, dass es sich hierbei um eine Asylbewerberin oder Asylbewerber handelt, so Wolf weiter.

Grund für die Anschreiben, die der Beitragsservice automatisiert verschickt, ist das Verfahren zur Ersterfassung von beitragspflichtigen Wohnungen. Wenn Asylbewerberinnen und Asylbewerber von der zuständigen Sozialbehörde melderechtlich erfasst sind, werden diese Meldedaten, wie die von allen anderen Bürgerinnen und Bürgern auch, an den Beitragsservice übermittelt. Da diese Meldedaten keinen Hinweis darauf enthalten, dass es sich bei der gemeldeten Person um eine Asylbewerberin oder einen Asylbewerber handelt, schreibt der Beitragsservice alle Personen an, die keiner angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können und bittet um Klärung der Beitragspflicht.

Die Dachverbände der deutschen Städte und Kommunen hat der Beitragsservice bereits im Jahr 2014 darüber informiert, um von vornherein zu verhindern, dass Schreiben an diese Anschriften ausgelöst werden. Erhalten Asylbewerberinnen und Asylbewerber in Einzelfällen doch ein Anschreiben des Beitragsservice, sollten die Betreuer zeitnah reagieren und den Beitragsservice über den Asylbewerberstatus informieren. Nur durch eine entsprechende Rückmeldung lässt sich verhindern, dass die angeschriebenen Personen in der Folge zum Rundfunkbeitrag angemeldet werden und eine Zahlungsaufforderung erhalten. Am schnellsten geht dies über die Kontaktformulare auf rundfunkbeitrag.de sowie die Hotline des Beitragsservice.

Umfangreiche Informationen in verschiedenen Sprachen, Antworten auf die häufigsten Fragen sowie alle notwendigen Formulare rund um den Rundfunkbeitrag finden sich auf der Website rundfunkbeitrag.de.

Quelle: Pressemeldung von ARD, ZDF und Deutschlandradio