Elf Bewerber für lokale UKW-Frequenzen in Schleswig-Holstein

Ausschreibungsergebnis für lokalen Hörfunk in Schleswig-Holstein

MA HSHAuf die Ausschreibung der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) von UKW-Übertragungskapazitäten für die Verbreitung von lokalen Hörfunkprogrammen in Schleswig-Holstein haben sich insgesamt elf Interessenten beworben. Nach Prüfung der eingegangenen Anträge werden voraussichtlich Anfang Juni 2015 die Anhörungen der Bewerber durchgeführt. Die Bewerbungsfrist endete am 24. April 2015, 12.00 Uhr.

In den Regionen Sylt/Niebüll/Leck/Bredstedt sowie Lübeck/Bad Schwartau/Krummesse/Ratzeburg waren Übertragungskapazitäten für die Verbreitung von kommerziellem lokalem Hörfunk ausgeschrieben worden. Um diese bewarben sich insgesamt acht Veranstalter. Für die Verbreitung von nichtkommerziellem lokalem Hörfunk in den Regionen Flensburg/Glücksburg/Tastrup, Rendsburg/Schleswig/Eckernförde sowie in Neumünster/Bordesholm/Nortorf/Padenstedt gingen insgesamt drei Bewerbungen ein.

Die Bewerber sind im Einzelnen:

Sylt/Niebüll/Leck/Bredstedt (kommerzielles Lokalradio)
• Antenne Sylt GmbH (Antenne Sylt)
• NORA NordOstsee Radio Beteiligungs GmbH (MIEN RADIO)
• SyltFunk Mediengesellschaft mbH (Syltfunk Söl’ring Radio)

Flensburg/Glücksburg/Tastrup (nichtkommerzielles Lokalradio)
• Freies Radio – Initiative Flensburg e.V. (Freies Lokalradio Flensburg)

Lübeck/Bad Schwartau/Krummesse/Ratzeburg (kommerzielles Lokalradio)
• Antenne Lübeck GmbH i.G. (Antenne Lübeck)
• Falkemedia Lifestyle GmbH (88,5 onAir)
• Nordradio GmbH (Radio 88,5)
• Radio Lübeck GbR (Radio Lübeck)
• REGIOCAST GmbH & Co. KG (Hanse Radio)

Neumünster/Bordesholm/Nortorf/Padenstedt
• Freies Radio Neumünster e.V. (Freies Radio Neumünster)

Rendsburg/Schleswig/Eckernförde
• Verein für ein Freies Radio in Rendsburg und Umland e.V.i.G.

Der am 1. Januar 2015 in Kraft getretene 5. Änderung des Medienänderungsstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein sieht die erstmalige Einführung von lokalem Hörfunk in Schleswig-Holstein vor, in drei Regionen soll nichtkommerzieller Lokalfunk, in zwei Regionen kommerzieller Lokalfunk verbreitet werden.

Update: Vergabeverfahren für nichtkommerziellen Lokalfunk ausgesetzt

Der Medienrat der MA-HSH hat auf seiner jüngsten Sitzung das Vergabeverfahren für nichtkommerziellen lokalen Hörfunk in den Regionen Flensburg/Glücksburg/Tastrup, Rendsburg/Schleswig/Eckernförde sowie in Neumünster/Bordesholm/Nortorf/Padenstedt ausgesetzt. Hintergrund dafür ist die ungesicherte Finanzierung der Programmvorhaben, die sich ohne finanzielle Förderung nicht realisieren lassen. Die Bewerber wurden aufgefordert, Möglichkeiten einer finanziellen Unterstützung, vor allem durch die Medienstiftung HSH, zu klären. Erst wenn Höhe und Dauer einer Förderung konkretisiert sind, kann der Medienrat Zuweisungsentscheidungen treffen. Die MA HSH selbst kann die Veranstalter nach geltendem Recht nicht finanziell unterstützen.

Zeitplan für kommerziellen Lokalfunk in Sylt und Lübeck festgelegt

Für die Entscheidung über die Anträge für kommerziellen Hörfunk in Sylt und Lübeck hat der Medienrat einen Zeitplan festgelegt. Nachdem die zwei berücksichtigungsfähigen Bewerber Antenne Sylt GmbH und Sylt-Funk Mediengesellschaft mbH am 2. Juni angehört worden waren, will der Medienrat auf seiner Sitzung am 8. Juli 2015 eine Auswahlentscheidung über die Vergabe der UKW-Übertragungskapazitäten in der Region Sylt/Niebüll/Leck/Bredstedt treffen. Ebenfalls am 8. Juli 2015 wird der Medienrat die berücksichtigungsfähigen Bewerber für das Versorgungsgebiet Lübeck/Bad Schwartau/Krummesse/Ratzeburg anhören. Die Auswahlentscheidung hierzu kann in der Sitzung am 2. September 2015 erfolgen.

Quelle: Pressemeldungen der MA-HSH.