Mehreinnahmen: Rundfunkbeitrag soll bis 2020 stabil bleiben – Privatradios fordern Werbereduzierung beim ARD-Radio

Landesregierung-RLP-smallLaut einer Pressemitteilung der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz vom 5. März 2015 sollen die Mehreinnahmen auch in Zukunft für einen stabilen Rundfunkbeitrag sorgen:

Auf der Grundlage der vorläufigen Abschlusszahlen des Beitragsservice für das Jahr 2014 und nach einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF), Dr. Heinz Fischer-Heidlberger, sowie dem ARD-Vorsitzenden und NDR-Intendant Lutz Marmor und ZDF-Intendant Dr. Thomas Bellut erklärt die Vorsitzende der Rundfunkkommission, Ministerpräsidentin Malu Dreyer: „Es zeichnet sich heute ab, dass der zum 1. Januar 2013 eingeführte neue Rundfunkbeitrag in der vierjährigen Beitragsperiode bis 2016 zu Mehreinnahmen von rund 1,5 Mrd. Euro führt. Mit den zu erwartenden Mehreinnahmen werden wir den Rundfunkbeitrag aller Voraussicht nach auch in der kommenden Beitragsperiode bis 2020 stabil halten können.“ Die Mehreinnahmen werden zunächst einer Rücklage zugeführt und dürfen von den Rundfunkanstalten nicht verbraucht werden.

Dreyer: „Die Entwicklung der Einnahmen zeigt, dass das neue Beitragsmodell ein großer Erfolg ist und die mit seiner Einführung angestrebten Ziele, nämlich mehr Beitragsgerechtigkeit und eine gesicherte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, vollumfänglich erreicht werden. Da der Rundfunkbeitrag nun auf mehr Schultern verteilt ist, konnten die Länder in einem ersten Schritt bereits dessen Höhe ab dem 1. April 2015 von 17,98 auf 17,50 Euro monatlich senken“, so die Ministerpräsidentin. „Auf der Grundlage der Abschlusszahlen von 2014 werden wir das neue Finanzierungssystem nun evaluieren und über einzelne Anpassungen in der Ministerpräsidentenkonferenz im Juni 2015 beraten. Außerdem werden wir die Frage einer stufenweise weiteren Reduzierung von Werbung und Sponsoring im öffentlich-rechtlichen Rundfunk behandeln“, sagte Dreyer. Beides war bereits bei der Unterzeichnung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages 2010 vereinbart worden.

„Sollten die Mehreinnahmen darüber hinaus den Spielraum für eine weitere Beitragssenkung eröffnen, so würde ich das sehr begrüßen. Wenn alle solidarisch zahlen, können auch alle entlastet werden“, sagte Ministerpräsidentin Dreyer.

 

Zu den Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag veröffentlichten ARD, ZDF und das Deutschlandradio heute: 

ARD_ZDFDeutschlandradioNach dem vorläufigen Jahresabschluss des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio belaufen sich die Gesamterträge aus dem Rundfunkbeitrag für das Jahr 2014 auf 8,324 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den Erträgen 2013 sind das Mehrerträge von 643 Millionen Euro. Darin enthalten sind zu einem erheblichen Teil offene Forderungen, zu denen noch keine Zahlungen eingegangen sind.

Auf der Basis dieses Jahres und einer Abschätzung für 2015 und 2016 ergeben sich in der laufenden Periode 2013 bis 2016 Mehrerträge von insgesamt ca. 1,5 Milliarden Euro.

Diese Mehrerträge resultieren überwiegend aus dem einmaligen Meldedatenabgleich und der Direktanmeldung durch den Beitragsservice. Direkt angemeldete Rundfunkteilnehmer haben in der Vergangenheit keine Rundfunkgebühren oder -beiträge gezahlt. Rund drei Viertel der Mehrerträge im Jahr 2014 kommen aus der Direktanmeldung. Der ARD-Vorsitzende Lutz Marmor: „Wir haben nun eine deutlich höhere Beitragsgerechtigkeit, da die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks jetzt von allen getragen wird.“ Der ZDF-Intendant Thomas Bellut: „Das ist den Ehrlichen gegenüber nur fair. Damit ist eines der Hauptziele der Finanzierungsreform erreicht.“

Die Erträge aus diesen Direktanmeldungen waren in der Anmeldung der Rundfunkanstalten zum 19. KEF-Bericht nicht enthalten, da die Direktanmeldung zum damaligen Zeitpunkt noch nicht beschlossen war. Daraus ergibt sich ein Großteil der Differenz zwischen den damals geschätzten Beitragseinnahmen und den heutigen vorläufigen Gesamterträgen. In den Mehrerträgen 2014 sind auch erhebliche Einmal-Effekte enthalten, weil Rundfunkbeiträge für 2013 zum Teil erst in 2014 erhoben wurden.

ARD, ZDF und Deutschlandradio dürfen die Mehreinnahmen nicht behalten, sie liegen auf Sonderkonten. Zur Verfügung steht den Sendern nur das Geld, das die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 19. Bericht als Finanzbedarf für die Jahre 2013 bis 2016 anerkannt hat.

Die Mehrerträge sind eine gute Nachricht für die Beitragszahler. Die Ergebnisse lassen erwarten, dass der Rundfunkbeitrag bis 2020 trotz steigender Kosten stabil bleiben kann. Exakte und endgültige Ergebnisse werden mit dem 20. KEF-Bericht vorliegen, der Anfang 2016 veröffentlicht wird.

Zur Information: Die Länder beabsichtigen, den Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro auf 17,50 Euro zum 1. April 2015 zu senken. Zudem soll der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag im Hinblick auf notwendige Nachbesserungen evaluiert werden. Auch dies kann zu einer Reduzierung des Beitragsaufkommens führen.

 

Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) sieht durch die Mehreinnahmen bei den öffentlich-rechtlichen Sendern nun die Möglichkeit, für mehr Chancengleichheit im dualen Rundfunksystem zu sorgen: „Einnahmeplus des Rundfunkbeitrags öffnet Spielraum für die Werbereduzierung beim ARD-Radio“

APRZur heutigen Pressemitteilung der Rundfunkkommission (siehe oben), wonach ARD, ZDF und Deutschlandradio in der laufenden Gebührenperiode insgesamt Mehrerträge von 1,5 Milliarden Euro über dem festgestellten Bedarf haben werden, reagiert Felix Kovac, Vorsitzender der APR:

„Die Mehrerträge eröffnen medienpolitischen Gestaltungsspielraum unter anderem für die Reduzierung der Werbung im öffentlich-rechtlichen Radio“, so Felix Kovac, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk. Er wiederholt die Forderung, bundesweit das „NDR-Modell“ einzuführen, wonach eine Landesrundfunkanstalt 60 Minuten Werbung in einem Radioprogramm mit nationalen Spots verkaufen kann. Saisonale Ausgleichszeiträume sollen unzulässig sein. Bei der Aufgabenverteilung zwischen Werbetöchtern und Anstalten müsse für Transparenz gesorgt werden.

Felix Kovac (APR)
Felix Kovac (APR)

„Angesichts des enormen finanziellen Spielraums kann die Medienpolitik diese für die finanzielle Basis des privaten Radios lebenswichtige Frage nicht weiter auf die lange Bank schieben“, so Kovac. Jedem Versuch, das „NDR-Modell“ zu verwässern, widerspricht Kovac: „Dann lieber gar keine Neuregelung als einen faulen Kompromiss.“

Der APR-Vorsitzende verweist in diesem Zusammenhang auf das im Auftrag von ARD, ZDF und Deutschlandradio im April 2010 von Prof. Dr. Paul Kirchhof erstellte Gutachten zur Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Beitrag. Darin wird eine Überprüfung der Teilfinanzierung der Anstalten aus Werbung und Sponsoring gefordert: „Eine Finanzierung außerhalb des Abgabenrechts begründet die Gefahr, dass das Rundfunkprogramm zunehmend auf Massenattraktivität ausgerichtet wird und damit eine Erosion der Identifizierbarkeit öffentlich-rechtlicher Programme droht“.

 

Statement des VPRT-Vorstandsvorsitzenden, Dr. Tobias Schmid, zur heutigen Meldung der Rundfunkkommission der Länder

Tobias-Schmid_2012-VPRT-small„Selten hätte ein solch beeindruckender Rechenfehler einen so positiven Effekt: Die Länder können Beitragsstabilität bis 2020 garantieren und die zunehmende Kommerzialisierung von ARD und ZDF durch Werbung eindämmen – oder kurz gesagt: alle gegebenen Versprechen einlösen. Es wäre merkwürdig, wenn die Länder diese Chance zur Stabilisierung des dualen Mediensystems nicht nutzen würden.“

 

AS&S-Reaktion: Werbereduzierung schade im Wettbewerb mit Google & Co. der Gattung Radio als Ganzes: „Werbung und Sponsoring sichern dauerhafte Beitragsstabilität“

AS&SDie Arbeitsgemeinschaft der ARD-Werbegesellschaften sieht in den heute veröffentlichten Zahlen des Jahresabschlusses durch den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio einen wichtigen Schritt hin zu mehr Beitragsgerechtigkeit. Allerdings heißt das nicht, dass damit das über Jahrzehnte bewährte Prinzip der Mischfinanzierung von ARD und ZDF überflüssig geworden ist, wie Bernhard Cromm, Vorsitzender der ARD-Werbung, erklärt. „Es ist bekannt, dass die nun vorliegenden Mehreinnahmen für die Beitragsperiode 2013 bis 2016 auf Sonderkonten liegen und nicht, wie es der VPRT immer gerne suggeriert, automatisch den Sendern gutgeschrieben werden und dann zur freien Verfügung stehen.“

Bernhard Cromm (Bild: obs/ARD Werbung SALES & SERVICES)
Bernhard Cromm (Bild: obs/ARD Werbung SALES & SERVICES)

Die Erträge aus Werbung und Sponsoring sind trotz der bestehenden restriktiven Regelungen ein wesentlicher Bestandteil der Rundfunkfinanzierung. Tatsächlich entlasten die Erträge aus der Werbezeitenvermarktung den Beitragszahler um 1,26 Euro und erfüllen als gattungskonstitutives Element in Hörfunk und TV eine wichtige Rolle. Cromm: „Gerade im Hörfunkmarkt würden weitere Einschränkungen in der Vermarktung des ARD-Hörfunks Radio als Ganzes nachhaltig beschädigen, vor allem im Wettbewerb mit anderen Gattungen und mit großen internationalen Konzernen wie Google & Co.“

Quellen: Pressemeldungen der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, APR und ARD, ZDF, Deutschlandradio und AS&S