Radiowerbung: Landgericht Hamburg weist RMS-Klage ab

ASS + RMSDas Hamburger Landgericht hat die Klage des Radiovermarkters RMS gegen die AS&S Radio abgewiesen. Die RMS hatte im April 2012 gegen die Preisstellung bei älteren Zielgruppen der sich seit 2009 im Markt befindlichen Deutschland-Kombi der AS&S Radio GmbH geklagt.

Diese sei nach Auffassung der RMS nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag vereinbar und daher rechtswidrig, man beruft sich dabei auf ein Gutachten von Prof. Bernd Holznagel, das nahe legt, dass ein Wettbewerbsverstoß durch die AS&S Radio gegen RMS vorliegt.

Bernhard Cromm.
Bernhard Cromm. Foto: obs/AS&S Radio GmbH

„Infolge der kontinuierlichen Reichweitensteigerungen der öffentlich-rechtlichen Sender hatte die AS&S Radio der RMS sukzessive Marktanteile streitig gemacht und damit den Wettbewerb zwischen den beiden großen Kombiangeboten im Markt nachhaltig belebt“ heißt es jedoch in einer Pressemitteilung der AS&S Radio. „Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts Hamburg“, erklärte ergänzend Bernhard Cromm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der ARD-Werbegesellschaften.

Florian Ruckert RMS
Florian Ruckert (Bild: RMS)

„Dass die Richter am Hamburger Landgericht geurteilt haben, die Klage abzuweisen, finden wir bedauerlich. Sobald uns die Begründung des Gerichts vorliegt, werden wir sie eingehend prüfen und im Anschluss mögliche nächste Schritte beraten“ so Florian Ruckert, Sprecher der Geschäftsführung von RMS gegenüber RADIOSZENE.

Man gehe weiterhin davon aus, dass sich das duale System in einer „erheblichen Schieflage“ befinde, die durch das Marktverhalten der AS&S Radio „schädliche Ausmaße“ annehme. Ruckert: „Die aktuelle Werbepraxis der AS&S Radio, die bei älteren Hörerzielgruppen zu einem massiven Preisverfall geführt hat, bedroht mittelfristig die Existenz kleinerer Privatsender und schadet so langfristig dem gesamten Radiomarkt“.