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RauteMusik prüft rechtliche Schritte gegen neuen Twitter-Musikdienst #music

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Verwirrung um gleichen Namen: Europas größtes Webradio #Musik prüft rechtliche Schritte gegen neuen Twitter-Musikdienst #music

Das Online-Radio-Unternehmen RauteMusik GmbH aus Nordrhein-Westfalen lässt markenrechtliche Schritte gegen Twitter prüfen. Als Betreiber von „#Musik“, dem reichweitenstärksten Webradiosender in Europa, befürchtet das Unternehmen Verwechslungen mit dem neu gestarteten Musikdienst von Twitter. Dieser war Mitte April unter dem Namen „#music“ in Amerika, Australien sowie Großbritannien und Irland gestartet.

#Musik-Gründer und Geschäftsführer Yehya El Omari (30): „Wenn der neue Musikdienst von Twitter unter diesem Namen hier in Deutschland startet, sehen wir eine echte Verwechslungsgefahr. Um unser Unternehmen zu schützen, haben wir 2010 ganz bewusst die Wortmarke „RauteMusik“ sowie das ursprüngliche Logo des Senders als Bildmarke beim Deutschen Patent- und Markenamt in München eintragen lassen.“

Timo Mauter (Bild: RauteMusik)
Timo Mauter (Bild: RauteMusik)

Vom Hobbyprojekt zur etablierten Medien- und Onlinemarke

Hinter #Musik stecke eine großartige Geschichte. „Wir haben in zehn Jahren aus einem Hobbyprojekt mit viel Kraft und Herzblut eine etablierte Medien- und Online-Marke geformt.“ Inzwischen verfolge #Musik ein klares Geschäftsmodell. „Mit unserem professionell gemachten Webradio erreichen wir über 17 Spartensender täglich mehrere hunderttausend Einschaltungen . Diese Mediakraft vermarkten wir erfolgreich an Werbekunden“, so Timo Mauter, ebenfalls Geschäftsführer von RauteMusik.

Branchenkennern zufolge erwägt Twitter, seinen Musikdienst in Deutschland ebenfalls zu starten. „Wenn das so kommt, werden wir für unseren Namen kämpfen“, kündigt der 25jährige an. „Wir sind seit zehn Jahren #Musik. Und das wollen wir auch bleiben.“

RauteMusik ist markenrechtlich geschützt

Dafür greifen die Jungunternehmer auf die juristische Kompetenz der renommierten Wirtschaftskanzlei Brock, Müller, Ziegenbein aus Kiel zurück. Die überregional bekannte Rechtsanwalts- und Notarsozietät ist unter anderem auf Medien-, IT- und Markenrecht spezialisiert. Rechtsanwalt Dr. Christian Wolff: „Nach unserer juristischen Bewertung sehen wir in dem Begriff #music eine Verwechslungsgefahr mit der für die RauteMusik GmbH eingetragenen Marke RauteMusik. Sollte Twitter also einen Musikdienst mit Namen #music oder #musik auch in Deutschland starten, sähen wir gute Erfolgsaussichten für eine markenrechtliche Auseinandersetzung.“

Das Internetradio #Musik gehört zu den wenigen Sendern in Deutschland, die ein reines Online-Webradio-Angebot wirtschaftlich betreiben. Gesellschafter der RauteMusik GmbH sind unter anderem der Hamburger Medienunternehmer Frank Otto und die Nordwest Zeitung aus Oldenburg.

XPLR: MEDIA Radio-Report