Wedel Software

ORF darf seine Facebook‐Auftritte ab sofort wieder betreiben

VfGH setzt Verbot vorläufig außer Kraft ‐ Keine Rückschlüsse auf endgültige Entscheidung möglich

 

vfgh small

Der ORF darf seine Facebook‐Auftritte ab sofort wieder betreiben. „Der ORF hat gestern erneut einen Antrag gestellt, seiner Verfassungsgerichtshof‐Beschwerde gegen das Facebook‐Verbot aufschiebende Wirkung zu gewähren. Diesem Antrag wurde heute in der Früh stattgegeben“, so VfGH‐Sprecher Christian Neuwirth.

Die Konsequenz ist, dass der ORF seine Facebook‐Auftritte ab sofort wieder betreiben darf.

Zum Hintergrund: Der ORF hat gegen das sogenannte Facebook‐Verbot, ausgesprochen durch den Bundeskommunikationssenat (BKS), sowohl beim Verfassungsgerichtshof als auch beim Verwaltungsgerichtshof Beschwerden eingelegt. Der Verwaltungsgerichtshof hat zunächst eine aufschiebende Wirkung gewährt. Aus diesem Grund hat der Verfassungsgerichtshof die Gewährung einer aufschiebenden Wirkung zunächst abgelehnt, weil man ‐ vereinfacht gesagt ‐ keine „doppelten“ aufschiebenden Wirkungen erhält.
Der Verfassungsgerichtshof weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um eine vorläufige Entscheidung handelt.Mittlerweile hat der Verwaltungsgerichtshof jedoch entschieden, die ORF‐Beschwerde abzuweisen. Dies bewirkte das Erlöschen der aufschiebenden Wirkung und die Gültigkeit des Facebook‐Verbotes.  Aufgrund dieser neuen Situation hat der ORF gestern neuerlich beantragt, der Verfassungsgerichtshof‐Beschwerde eine aufschiebende Wirkung zu gewähren und damit das Facebook‐Verbot vorläufig außer Kraft zu setzen. Diesem Antrag wurde stattgegeben, weil für den ORF andernfalls ein unverhältnismäßiger Nachteil bestünde.

„Diese aufschiebende Wirkung lässt keinerlei Rückschlüsse darauf zu, wie die endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes ausfallen wird. Es kann auch sein, dass der Verfassungsgerichtshof die ORF‐Beschwerde gegen das Facebook‐Verbot schließlich als unbegründet abweist. Darüber sagt die heutige Entscheidung nichts aus“, erklärt VfGH‐Sprecher Christian Neuwirth.

Mit einer endgültigen Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in diesem Verfahren ist bis zum 1. Quartal 2013 zu rechnen.

Quelle: Verfassungsgerichtshof Österreich

Links
Ö3 darf nun doch keine facebook-Beiträge mehr schreiben – ORF-Beschwerde abgewiesen
Facebook-Verbot für den ORF: Ö3-Chef Georg Spatt hofft auf „Reparatur dieses Anachronismus”
Warum die KommAustria dem ORF seine Facebook-Auftritte doch nicht verbietet…

XPLR: MEDIA Radio-Report