Streit um Beschränkung der ARD Hörfunkwerbung

VPRT-Radiovorstand zur OWM- und OMG-Position zur ARD-Hörfunkwerbung: VPRT will Auswüchse beseitigen und Wachstum der Gattung Radio sichern

Logo vprt Verband small[VPRT-Pressemeldung] VPRT-Vizepräsident und Radio Regenbogen-Geschäftsführer Schunk erklärte zur Meldung der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) und der Organisation der Mediaagenturen im GWA (OMG): „Die privaten Radiosender haben mit Werbetreibenden und Agenturen das gemeinsame Interesse an einer starken und im Markt erfolgreichen Gattung Radio. Der VPRT hat seine Vorschläge daher mit Augenmaß und unter dieser Prämisse getroffen: 60 Minuten täglich in einem Programm – wie beim NDR bereits umgesetzt. Mit diesem Modell werben die ARD-Radiosender in vier norddeutschen Bundesländern erfolgreich, ohne dass die Gattung Hörfunk hier Schaden genommen hätte. Es geht uns zentral um eine Abfederung des bestehenden Ungleichgewichts im dualen System mit einer Harmonisierung der öffentlich-rechtlichen Werberegelungen, ohne dabei die eigene Werbegattung zu schwächen. Alle Betroffenen sollten diese Debatte gemeinsam versachlichen, statt stereotyp ihre altbekannten und sicherlich gut gemeinten Positionen auszutauschen.“ Schunk regte daher an, die Auswirkungen einer Harmonisierung der ARD-Radiowerbung zunächst genau zu analysieren. Der VPRT werde hierzu einen substanziellen Beitrag leisten.

Die Organisationen des Markenverbandes und der Mediaagenturen hatten in ihrer Meldung einigen Interessenvertretern des privaten Rundfunks unterstellt, den Ast absägen zu wollen, auf dem sie sitzen. Klaus Schunk dazu: „Es liegt nahe, dass das niemand will. Aber auch in der Baumpflege muss man einen Baum manchmal zurückschneiden, um Auswüchse zu beseitigen und dauerhaft gesundes Wachstum zu sichern. Das ist das Anliegen des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VPRT.“

Weitere Werbebeschränkungen bedrohen die Zukunftsperspektiven der Radiovermarktung

ARD[ARD-Pressemeldung] Die ARD-Werbung begrüßt die Initiative der Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM) und der Organisation der Mediaagenturen im GWA (OMG). Beide Verbände hatten in einer gemeinsamen Erklärung die Initiative des VPRT zu weiteren Werbeverboten bei ARD-Hörfunkwellen deutlich kritisiert und erklärt, dass weitere Einschränkungen die Wettbewerbsfähigkeit der Gattung Radio intermedial gefährdeten und die mediaspezifischen Zielsetzungen von Unternehmen in ihren Media-Agenturen beeinträchtigten. „Es ist schon Ironie der Vermarktungsgeschichte, dass der VPRT stets vor Werbeverboten durch transnationale Institutionen warnt. Geht es aber an den eigenen Gemüsegarten, wird der Ruf nach ordnungspolitischen Schutzwällen schnell massiv“, erklärt Bernhard Cromm, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der ARD-Werbegesellschaften. „Dass der VPRT angesichts der OWM-Analyse verbal in die politische Weichmacher-Diktion verfällt und von „Abfederung“ und „Harmonisierung“ spricht, zeigt die ganze Fadenscheinigkeit seiner Argumentation.“

Bernhard Cromm (Bild: obs/ARD Werbung SALES & SERVICES)
Bernhard Cromm (Bild: obs/ARD Werbung SALES & SERVICES)

Die von OWM und OMG aufgezeigte Gefahr einer „Selbstzerstörung“ der Werbeträgergattung Radio sei so evident wie nachhaltig. Radiowerbung stehe in einem beinharten Wettbewerb mit anderen Medien. Cromm: „Dass man in den Verbandsetagen der Privatradio-Lobbyisten die intermediale Sensibilität dieses Themas geflissentlich übersieht, weil man sich kurzsichtigerweise ein Mehr an eigenem Profit davon verspricht, macht die ganze Diskussion umso bedauerlicher“. Der Verweis auf die zeitlichen Vermarktungsusancen des NDR, mit denen der VPRT immer wieder ein nationales Muster ins Spiel zu bringen versucht, gehe an der Planungswirklichkeit von Unternehmen und Agenturen komplett vorbei und dient nicht der Wahrheitsfindung. „Wer die Gattung stärken möchte und kein Freund von Preismonopolen ist, sollte die Werbeangebote im Radio nicht weiter beschneiden – weder bei den privaten, noch bei den öffentlich rechtlichen Hörfunksendern.“ Cromm: „Es ist eine alte Gärtnerweisheit: Wer zu tief ins Holz schnitt, hat hernach manch böse Überraschung erlebt.“

Weitere Vermarktungsbeschränkungen im ARD-Hörfunk gefährden den Werbeträger Radio

hr werbung gmbh[hr-Pressemeldung] Das Vermarktungsangebot der ARD-Hörfunkwellen ist ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil der öffentlich-rechtlichen Mischfinanzierung. Darüber hinaus trägt es bedeutend zum Erhalt der Gattung Radiower-bung im intermedialen Wettbewerb mit anderen Mediengattungen bei. Daher lehnt der Aufsichtsrat der hr werbung gmbh die wiederholte Forderung der Landesmedienanstalten und des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT) nach Einschränkungen in den Vermarktungszeiten bei den ARD-Hörfunkwellen ab. Er schließt sich damit der Position von Markenverband, Organisation Werbungtreibender im Markenverband (OWM) und Organisation der Media-Agenturen im GWA (OMG) an, die am 11. Juni 2012 in einer öffentlichen Erklärung mit Nachdruck ein Ende weiterer Werbeverbotsdiskussionen durch Landesmedienanstalt und VPRT forderten. Nach Ansicht der in diesen Verbänden organisierten Unternehmen und Media-Agenturen würden weitere Einschränkungen im ARD-Hörfunk die Gattung Radiowerbung insgesamt weitreichend beschädigen und ihre Zukunft gegenüber den anderen Medien in Frage stellen.

Der Aufsichtsrat der hr werbung gmbh kritisiert zudem das Verhalten der Landesmedienanstalten bei diesem Thema. Diese bewegten sich in Themenfeldern, die nicht in ihre Zuständigkeit fallen. Ihr gesetzlicher Auftrag bestehe vielmehr in der Aufsicht über die privaten Rundfunkanbieter, nicht aber in der Verbreitung marktdirigistischer Lobby-Arbeit. Mit derartigen Positionierungen stellten die Landesmedienanstalten ein weiteres Mal ihre gesetzlich geregelte Unabhängigkeit (vgl. für die Hessische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien § 48 Abs. 2 Hessisches Privatrundfunkgesetz) massiv in Frage. Ein solches, den privaten Hörfunk einseitig förderndes Verhalten lasse auch erhebliche Zweifel daran aufkommen, ob die Landesmedienanstalten bei Verstößen privater Rundfunkanbieter gegen die rundfunkrechtlichen Regelungen noch in der Lage seien, mit der erforderlichen Objektivität ihren gesetzlichen Aufsichtspflichten nachzukommen.