Sportradio-Debatte: Privatradios stellen Grundsatzfrage

APR weissDie Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) reagiert auf die Ankündigung des WDR, auf die Ausstrahlung des ARD-Sportangebots im Digitalradio zu verzichten: die Diskussion um Grundsatzfragen des „ARD-Sportradios“ sei  noch lange nicht abgeschlossen.

Felix Kovac (APR)

„Das öffentlich-rechtliche Fußballradio ist mit der Erklärung des WDR vom vergangenen Freitagnachmittag nicht vom Tisch“, kommentiert Felix Kovac, Vorsitzender der APR. Unter der Überschrift „Keine Ausstrahlung des ARD-Sportangebots im Digitalradio“ verbreitete der WDR, er verzichte „auf die geplante Ausstrahlung des ARD-Sportradios auf dem Digitalkanal Event“. In dem internen Papier, aus dem verschiedene Medien in der vergangenen Woche zitierten, war indes angekündigt, das Programm auch im Internet als Audiostream und auf der Mittelwelle zu senden. Die Pressemitteilung des WDR lässt diese Vertriebswege bei der Verzichtserklärung aus.

Kovac verweist darauf, dass mit der Verbreitung über die Mittelwelle der WDR die Anzahl der zulässigerweise von ihm terrestrisch verbreiteten acht Radioprogramme überschreiten werde.

Das Angebot des „Sportradios“ im Internet verstößt nach der Überzeugung des APR-Vorsitzenden gegen das Telemedienkonzept, das der WDR-Rundfunkrat genehmigt hat. Ein „Sportangebot“ oder ein entsprechendes Radio-Format ist dort nicht vorgesehen. Notwendig wäre also zunächst, einen Drei-Stufen-Test zu durchlaufen, bevor ein solches Angebot gestartet wird.

„Immerhin haben die Verantwortlichen in Köln erkannt, dass kein bundesweites ARD-Sportradio angeboten werden darf“, kommentiert Kovac bezugnehmend auf Agenturberichte vom Freitag. Die Aussage, das sei aber auch gar nicht geplant gewesen, ist für Kovac unglaubwürdig: „Warum spricht man in Köln von einem angeblich NRW-spezifischen Programm als ARD-Sportradio?“

Die APR fordert den Rundfunkrat des WDR auf, über die Einhaltung der Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages und des eigenen Beschlusses zum Internet-Angebot zu wachen. „Wegen der Grundsätzlichkeit der Angelegenheit ist der Vorgang für uns nicht abgeschlossen“, kündigt Kovac eine weitere rechtliche Prüfung an.

So müsse die Politik etwa auch die schrittweise Expansion des WDR in andere Bundesländer untersagen. Es sei ein Verstoß gegen das WDR-Gesetz und den Rundfunkstaatsvertrag, wenn das Programm WDR2 fern ab vom WDR-Sendegebiet in Berlin terrestrisch über DAB+ ausgestrahlt werde. Die Unrechtmäßigkeit der „Präsenz von Programmen der Landesrundfunkanstalten in regionalen Multiplexen außerhalb ihres Sendegebietes“ habe zu Recht auch der Intendant des Deutschlandradios Willi Steul in öffentlichen Erklärungen aufgegriffen.

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