Sächsischer Lokalrundfunk in Gefahr!

Der Verband Sächsischer Lokalrundfunk (VSL) teilt die vom Verband Bayerischer Lokalrundfunk (VBL) und der Vereinigung Bayerischer Rundfunkanbieter (VBRA) geäußerten Bedenken gegen die Pläne nationaler TV-Anbieter, ihre Programme künftig auch durch regionalisierte Werbung zu finanzieren. Die ProSiebenSat.1-Mediengruppe erwägt im Kabelfernsehen die Schaltung regionaler Werbung zusätzlich zur nationalen Werbung. Andere Anbieter könnten folgen.

Die Pläne der ProSiebenSat.1-Mediengruppe bedeuten, dass in deren bundesweit ausgestrahlten Programmen künftig auch regional verschiedene Werbeblöcke gesendet werden sollen. Die Verbreitung eines Werbespots könnte damit auf eine oder mehrere Regionen begrenzt werden. Hierdurch würden exakt die Werbekunden wie Autohäuser, Brauereien und Möbelhäuser angesprochen, die bisher Werbespots aus Kosten- oder sonstigen Gründen nicht bundesweit gebucht haben. Sie gehören zur Kernzielgruppe des sächsischen Lokalrundfunks.

Im Freistaat Sachsen verbreiten rund 60 lizenzierte private Veranstalter lokale und regionale Fernsehprogramme. Daneben gibt es rund 20 lokale und regionale Hörfunkprogramme. Sie finanzieren sich maßgeblich aus der regionalen Vermarktung von Werbung sowie Sponsoring. Die Pläne der ProSiebenSat.1-Mediengruppe können daher zu erheblichen Einnahmeausfällen führen.

Tino Utassy (Bild: BCS-Sachsen)
Tino Utassy (Bild: BCS-Sachsen)

Verbandsvorsitzender Tino Utassy: „Die meisten sächsischen Lokalrundfunkveranstalter senden noch analog. Die Digitalisierung kostet Zeit, aber auch Geld. In dieser Situation sind Überlegungen, welche ihre Werbeeinnahmen verringern könnten, absolut kontraproduktiv; sie gefährden letztlich die Vielfalt des sächsischen Lokalrundfunks.“ „Medienrechtlich ist den Plänen der ProSiebenSat.1-Mediengruppe im Freistaat Sachsen derzeit kaum zu begegnen. Hier ist die Medienpolitik gefragt. Es muss sichergestellt sein, dass Werbung nur regionalisiert werden darf, wenn die Einnahmen der Berichterstattung über die Region zugutekommen“, meint Medienrechtsanwalt Dr. Daniel Brückl. „Wir hoffen daher, dass der Sächsische Landtag und die Staatskanzlei auf die vom Hörfunkbeauftragten der DLM Dr. Gerd Bauer geforderte Novellierung des Rundfunkstaatsvertrags hinwirken, wenn ihnen der Schutz regionaler Meinungsvielfalt am Herzen liegt.“