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Penistätowierung bei 89.0 RTL beanstandet

Medienanstalt Sachsen-Anhalt beanstandet „Penistätowierung“ beim Radiosender 89.0 RTL – Verstoß gegen den Jugendmedienschutz festgestellt

MSADie Sendung „Die spektakulärste Morningshow aller Zeiten: Die erste Penis-Tätowierung im Radio!“ vom 24. Januar 2011 im Hörfunkprogramm 89.0 RTL und die Darstellung dieser Aktion auf der Internetseite des Senders wurden von der MSA wegen Verstoßes gegen den Jugendmedienschutzstaatsvertrag beanstandet.

Tätowierer Matthias Seebo von „Phoenix-Tattoo“ aus Bernburg setzt bei Andreas Müller zum ers­ten Stich an und 89.0 RTL Morningshow-Moderatorin Jule schaut gespannt zu.
Tätowierer Matthias Seebo von „Phoenix-Tattoo“ aus Bernburg setzt bei Andreas Müller zum ers­ten Stich an und 89.0 RTL Morningshow-Moderatorin Jule schaut gespannt zu.

Die in der MSA zuständige Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) wertete beide Angebote als geeignet, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren zu beeinträchtigen.

„Hierbei war ein tragender Grund, dass die mediale Inszenierung einer „Penis“- Tätowierung als Gegenleistung für eine einjährige unentgeltliche Autonutzung auf Kinder und Jugendliche – deren Persönlichkeitsentwicklung noch nicht abgeschlossen ist – den Eindruck vermitteln könnte, als sei der Tausch der körperlichen Unversehrtheit gegen materielle Gegenwerte, also das wörtliche „die Haut zu Markte“ tragen, gesellschaftlich akzeptiert und völlig normal.“ erklärt Martin Heine, Direktor der MSA.

Mit dieser Altersbegrenzung hätten Radio- und Internetbeitrag nur in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verbreitet werden dürfen, wobei es im Internet möglich gewesen wäre, anstelle dieser Zeitbegrenzung ein technisches oder sonstiges Mittel einzusetzen, das die Wahrnehmung des Angebots durch Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufe unmöglich macht oder wesentlich erschwert. Beides ist nicht erfolgt, so dass eine Beanstandung auszusprechen war.

Über die Medienanstalt Sachsen-Anhalt (MSA)

Die MSA ist in Sachsen-Anhalt die allein zuständige Behörde für die Zulassung, Lizenzierung und Beaufsichtigung privater Hörfunk- und Fernsehveranstalter. Sie entscheidet als staatsferne Institution durch eine aus 25 Mitgliedern plural besetzte Versammlung und wird aus einem ca. zweiprozentigen Anteil der in Sachsen-Anhalt anfallenden Rundfunkgebühren finanziert. Die MSA ist eine unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halle/Saale, errichtet durch das Landesrundfunkgesetz vom 22.05.1991.

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89.0 RTL-Hörer ließ sich für Auto ein Tattoo auf den Penis stechen
Medienanstalt Sachsen-Anhalt prüft Jugendmedienschutzverstöße durch „Penistätowierung” bei 89.0 RTL 

XPLR: MEDIA Radio-Report