Ausschreibung in Berlin und Brandenburg verfügbarer UKW-Hörfunkfrequenzen

Ausschreibung der von 104.6 RTL und vom Berliner Rundfunk genutzten UKW-Hörfunkfrequenzen

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Die Sendeerlaubnisse für die Programme „104.6 RTL“ und „Berliner Rundfunk“ laufen am 8. September 2012 (104.6 RTL) bzw. am 31. Dezember 2012 (Berliner Rundfunk) aus.

Beide Veranstalter haben die Verlängerung ihrer Sendeerlaubnisse beantragt bzw. einen Verlängerungsantrag angekündigt.

Hierüber ist auf der Grundlage einer Ausschreibung der genutzten Frequenzen zu entscheiden, da beide Sendeerlaubnisse bereits zweimal um jeweils einen vollen Lizenzzeitraum verlängert worden sind (§ 29 Abs. 3 Satz 2 MStV). Zusätzlich zu den gesetzlichen Auswahlkriterien (§ 33 MStV) und den Verlängerungsvoraussetzungen (§ 29 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 MStV) ist das Interesse der bisherigen Veranstalter angemessen zu berücksichtigen, das Programm mit den von ihnen geschaffenen personellen und sachlichen Mitteln weiterzuführen.

Es handelt sich im Einzelnen um die folgenden UKW-Hörfunkfrequenzen:

Berliner Rundfunk:

  • 91,4 MHz am Standort Berlin-Alexanderplatz
  • 100,9 MHz am Standort Casekow
  • 102,2 MHz am Standort Cottbus-Stadt
  • 104,2 MHz am Standort Booßen

104.6 RTL

  • 104,6 MHz am Standort Berlin-Alexanderplatz
  • 89,5 MHz am Standort Elsterwerda
  • 88,0 MHz am Standort Finsterwalde

Der Ausschreibungstext ist auf der homepage der mabb bereitgestellt. Anträge können bis Mittwoch, 14. September 2011, 12:00 Uhr bei der Medienanstalt Berlin- Brandenburg eingereicht werden. Der Medienrat wird voraussichtlich im Herbst 2011 entscheiden.

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