LMK vergibt Hörfunklizenz an RPR für bigFM

Diese Pressemitteilung gab die Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) am 14.2.11 verfrüht heraus und löste damit eine Affäre aus. Die Sitzung, deren Ergebnis sie verkündet, hatte noch nicht begonnen. Sie ist von der LMK inzwischen offiziell zurückgezogen und für ungültig erklärt worden. Hier der Originaltext:

LMKDie Versammlung der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) Rheinland-Pfalz hat in ihrer Sitzung am 14. Februar 2011 in Ludwigshafen das Programm „bigFM“ auch für die Zeit ab dem 1. Oktober 2011 lizenziert. Wegen des Ablaufs der Erlaubnis zum 30.09.2011 waren die Frequenzen von bigFM („zweite Hörfunkkette Rheinland-Pfalz“) am 4. Oktober 2010 neu ausgeschrieben worden.

Auf diese Ausschreibung haben sich neben RPR zwei weitere namhafte Unternehmen beworben. Die REGIOCAST GmbH & Co. KG, die einen Zusammenschluss von Print- und Radiounternehmen darstellt, trat mit dem Programm „NOWFM“ an. Daneben bewarb sich ein mehrheitlich zur französischen ENERGY-Gruppe gehörendes Unternehmen mit dem Programm „ENERGY Rheinland-Pfalz“.

Angesichts der Bedeutung dieser Frequenzvergabe setzte die LMK zur Entscheidungsfindung ein umfassendes Informations- und Diskussionsverfahren der 42 Mitglieder der Versammlung in Gang. Es begann mit einer Sitzung am 29. November 2011, an der neben den Mitgliedern des Rechts- und Zulassungsausschusses der LMK auch die weiteren Mitglieder der Versammlung teilnehmen konnten. In der Sitzung der Versammlung am 6. Dezember 2010 wurde eine Anhörung der Bewerber beschlossen, die am 20. Dezember 2010 stattfand. Auf der Grundlage von Bewerbung, Diskussion und Anhörung ist die Entscheidung der Versammlung getroffen worden. Ihr liegt eine Prüfung aller gesetzlichen Kriterien zugrunde, die separat gewürdigt, in ihrem jeweiligen Erfüllungsgrad bei den Bewerbern festgestellt und in ihrer Bedeutung für die Auswahlentscheidung gewichtet wurden. Daraus ergab sich im Ergebnis ein Vorrang von RPR mit BigFM. Er beruht im Wesentlichen auf der Vielfalt des Gesamtangebots im Programm und dem Beitrag zur publizistischen Vielfalt durch seine Gesellschafter. Besonderheit der Zuordnung der Hörfunkkette an RPR ist, dass sie unter einen Widerrufsvorbehalt gestellt ist.

Die LMK will damit sicherstellen, dass zentrale Zusagen zum Landesbezug des Programms dauerhaft gewährleistet sind. „Mit der Entscheidung erwarten wir einen neuen Innovationsschub für den privaten Rundfunk in Rheinland-Pfalz“, betonte LMK-Direktor Manfred Helmes. „Dazu gehört zukünftig auch eine tragfähige Finanzierungsaufteilung zwischen privatem und öffentlich-rechtlichem Rundfunk.“

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