Rüge für Lokalradio Rostock wegen Aufruf zur Gewalt

Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern stellt Programmverstoß fest

medienanstalt-mvDer Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern (MAMV), das Entscheidungsgremium der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern (MMV), hat auf seiner heutigen Sitzung in Schwerin eine Sendung des Lokalradios Rostock (LOHRO) kritisiert.

Der Medienausschuss stellte fest, dass zwei Moderatoren der Sendung „Rockzone“ am 30.09.2010 zwischen 21 und 23 Uhr in vulgärer Sprache zur Konfliktsuche mit der Polizei aufriefen sowie zur Begehung von Straftaten. Die Moderatoren sprachen von einer „Terrorzelle“ in Rostock und stellten Gewalt als legitimes Mittel der politischen Auseinandersetzung dar.

Damit hat LOHRO nach Auffassung des Medienausschusses gegen Paragraf 23 des Rundfunkgesetzes Mecklenburg-Vorpommern, in dem die allgemeinen Programmgrundsätze festgelegt sind, verstoßen. Der Medienausschuss Mecklenburg-Vorpommern hat die Äußerungen der Moderatoren als einen Programmverstoß beanstandet und angeordnet, dass LOHRO diese Beanstandung in seinem Programm senden muss.

Der Direktor der Medienanstalt Mecklenburg-Vorpommern Dr. Uwe Hornauer bedauerte, dass sich der selbst als „Bürgermedium“ bezeichnende Sender mit Beiträgen dieser Art eher zum Sprachrohr „extremistischer Auffassungen“ macht und forderte die Programmverantwortlichen von LOHRO auf, sich von solchen Beiträgen zu distanzieren bzw. künftig darauf zu verzichten.

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat gegen die Moderatoren ein Verfahren wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (Paragraf 111 Strafgesetzbuch) eingeleitet.

XPLR: MEDIA Radio-Report