Neue UKW-Frequenzen in NRW

LfM-Direktor Jürgen Brautmeier: „Neue Optionen für private Anbieter denkbar“

LFM_frequenzen_smallDie Landesanstalt für Medien NRW prüft zurzeit, ob neue UKW-Frequenzen für den privaten Hörfunk in NRW eingesetzt werden können. Seit dem 2. August 2010 ist über den Sender Langenberg auf der Frequenz 96,5 MHz nicht mehr BFBS Radio 1 empfangbar, sondern das Hörfunkprogramm Deutschlandradio Kultur. Durch den Frequenztausch wurden 13 Sendefrequenzen von Deutschlandradio frei. Über sechs Frequenzen wird zukünftig das Programm BFBS Radio 1 zu hören sein. Im Einzelnen sind das die Frequenzen Borken (92,5 MHz), Düsseldorf (106,0 MHz), Hückeswagen (106,0 MHz), Recklinghausen (101,9 MHz), Rheinberg (105,1 MHz) und Viersen (104,0 MHz).

Bei den anderen sieben Frequenzen handelt es sich um folgende Kapazitäten: Essen (88,3 MHz), Bochum (89,3 MHz), Hagen (89, 4 MHz), Köln (89,9 MHz), Krefeld (90,5 MHz), Mülheim (93,7 MHz) und Dorsten (97,0 MHz). Diese Frequenzen könnten der LfM vom Land Nordrhein-Westfalen für die Nutzung für privaten Hörfunk zugeordnet werden.

Wie und unter welchen technischen Gesichtspunkten die LfM die freien Frequenzen nutzen könnte, war Gegenstand eines Gutachtens, das im Auftrag der LfM vom Institut für Rundfunktechnik (IRT) erstellt wurde. Das Gutachten kann hier heruntergeladen werden: www.lfm-nrw.de/fileadmin/lfm-nrw/Pressemeldungen/Gutachten-04-11-10.pdf.

Aus dem Gutachten geht hervor, dass die freien Frequenzen für die bestehenden Lokalradios zu keiner nennenswerten Optimierung der Versorgung beitragen würden.

LfM-Direktor Jürgen Brautmeier sagte, vor diesem Hintergrund ergäben sich spannende Optionen. Die Frequenzen könnten von der LfM für die Nutzung für neue private Hörfunkangebote ausgeschrieben werden: „Wir wollen als Nächstes das Gespräch mit potentiellen Veranstaltern suchen. Uns liegt viel an einem transparenten und nachvollziehbaren Verfahren. Deshalb laden wir alle Interessierten zu Kommentierungen und Stellungnahmen zum Gutachten ein und werden möglichst bald über weitere Verfahrensschritte beraten und entscheiden.“