VPRT zum Beschluss der Rundfunkkommission über die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Medienpolitik hat Chance für Systemgerechtigkeit vertan und Glaubwürdigkeit verspielt: Werbefreiheit von ARD und ZDF endet als Rohrkrepierer

„Die Reform des Rundfunkgebührenmodells war überfällig. Der Schritt weg von der Gerätebezogenheit hin zu einer Haushalts- und Betriebsstättenabgabe ist insofern grundsätzlich richtig. Was die Politik allerdings vollmundig als umfassende Neuordnung angekündigt hatte, scheitert nun an medienpolitischer Kleinmütigkeit und endet heute jedenfalls mit Blick auf die angekündigte Werbe- und Sponsoringfreiheit von ARD und ZDF als Rohrkrepierer“, kommentierte der Präsident des Verbands Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, den Beschluss der Rundfunkkommission zur Verschiebung der Entscheidung auf die Zeit nach 2013.

Doetz erinnerte daran, dass bislang parteiübergreifend und auf Seiten der Bundesländer weitgehend Einigkeit darüber bestanden habe, dass die Werbefreiheit der richtige Weg sei, damit die Anstalten endlich aufhören könnten, mit den Privaten um Quoten und Werbereichweiten zu konkurrieren. Entsprechende politische Zusagen hätten im Raum gestanden. „Erklärtes Ziel der Reform war es, ein zukunftsfähiges Modell zu finden, das von der Bevölkerung akzeptiert wird und zudem eine klare Systemgerechtigkeit zwischen öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühren und kommerzieller Werbefinanzierung zu schaffen. Übriggeblieben sind vage Prüfaufträge ohne Zielbestimmung. Die Chance, die Legitimation von ARD und ZDF auch perspektivisch zu stärken, ist damit für lange Zeit vertan. Auf der Stecke geblieben ist die politische Glaubwürdigkeit – statt standhaft zu bleiben haben einige Ministerpräsidenten offenkundig lieber den Kniefall zum 60. Geburtstag der ARD geübt“, so der VPRT-Präsident.

Die Politik habe das Pferd schon im Ansatz von hinten aufgezäumt, als beschlossen wurde, dass das neue Modell auf den Cent genau beim derzeitigen Gebührenaufkommen landen müsse. Ausgangspunkt hätte zuallererst vielmehr eine klare Definition des öffentlich-rechtlichen Auftrags sein müssen, um anhand dessen den konkreten Finanzbedarf der Anstalten zu bestimmen. Die nun angekündigte Auftragsüberprüfung dürfe kein Lippenbekenntnis bleiben, erklärte Doetz.

Dass am Ende weder das Stufenmodell des Vorsitzenden der Rundfunkkommission, Kurt Beck, mehrheitsfähig gewesen sei, noch andere Alternativen wie etwa der von den privaten Anbietern in die Debatte gebrachte Evaluierungs- und Ausgleichsvorbehalt überhaupt ernsthaft diskutiert worden seien, bezeichnete Doetz als Armutszeugnis für die Medienpolitik. „Das Verhalten der Länder mit Blick auf ‚ihren‘ öffentlich-rechtlichen Rundfunk spricht Bände – insbesondere angesichts der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Situation, in der angefangen von der Bundesregierung bis hin zu den Kommunen einschließlich der Bürger jeder Einzelne zum Sparen angehalten wird. Dabei würde den Anstalten mit einem Werbe- und Sponsoringverzicht nichts Unmögliches abverlangt“, erklärte der Präsident abschließend.