UKW-Abschaltung verschoben: Neue Frist endet am 30. Juni

UKW-Abschaltung verschoben: Neue Frist endet am 30. JuniUKW-Abschaltung abgewendet: MEDIA BROADCAST betreibt für über 40 Radioveranstalter vorübergehend UKW

Die MEDIA BROADCAST hat heute den Landesmedienanstalten, der Bundesnetzagentur, der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz für die Rundfunkkommission der Länder und dem Bundeskartellamt bekannt gegeben, übergangsweise den UKW-Sendernetzbetrieb für über 40 Radioveranstalter bis maximal 30. Juni 2018 aufrechtzuerhalten.

Möglich wurde dies durch die Duldung der Antennennutzung fast aller neuen Antennenbesitzer und die Beauftragung durch die betroffenen öffentlich-rechtlichen und privaten Radioanbieter bzw. deren Sendernetzbetreiber Divicon und Uplink, die in den meisten Fällen seit 1. April vertraglich für den UKW-Sendernetzbetrieb verantwortlich sind. Bei einem Auftraggeber gilt die jetzt getroffene Regelung noch vorbehaltlich der Rechtswirksamkeit. Die Beauftragungen formalisieren die de-facto Weiterführung des UKW-Sendernetzbetriebs für viele Privatradios und öffentlich-rechtliche Anbieter, bei denen die MEDIA BROADCAST bereits seit 1. April 2018 mit dem Sendernetzbetrieb in Vorleistung getreten war.

Die jetzt von über 40 Radioanbietern gewählte Übergangslösung war kurzfristig nötig geworden, weil sich die neuen Sendernetzbetreiber Uplink und Divicon sowie Radioanbieter vielerorts seit Januar noch nicht mit den neuen Eignern der UKW-Antennen über die Konditionen für den Antennenzugang geeinigt haben. MEDIA BROADCAST hatte bereits im Februar 2017 bekanntgegeben, das Antennengeschäft zu verkaufen. Auf einem eilig einberufenen Runden Tisch der Landesmedienanstalten am 14. März 2018 hatte MEDIA BROADCAST vorgeschlagen, dort, wo dies ab dem 1. April 2018 noch nicht gelänge, übergangsweise den UKW-Sendebetrieb aufrechtzuerhalten, um Black-Outs für die Hörer zu vermeiden. Dazu sei lediglich die Duldung der Antenneneigentümer und bis zum 6. April ein entsprechender Auftrag durch die Radioveranstalter oder ihre Sendernetzbetreiber nötig.

Wolfgang Breuer, CEO MEDIA BROADCAST
Wolfgang Breuer, CEO MEDIA BROADCAST

Wolfgang Breuer, Geschäftsführer der MEDIA BROADCAST, sagt: „Wir haben alles in unserer Macht stehende getan, die kurzfristige massive UKW-Abschaltung von über 40 öffentlich-rechtlichen und privaten Radioprogrammen zu verhindern. Das ist uns gelungen. Mit dem jetzt nach unnötig schwerem Ringen vereinbarten Übergangsbetrieb für über 40 Anbieter sichern wir noch bis spätestens 30. Juni dort den reibungslosen Weiterbetrieb, wo sich die eigentlichen Vertragsparteien, Sendernetzbetreiber, Antennenbesitzer und Radioveranstalter aktuell noch nicht geeinigt haben.“

Breuer fährt fort: „Mit dem Übergangsangebot bieten wir den beteiligten Parteien, Sendernetzbetreibern, Programmanbietern und Antennenbesitzern bis maximal zum 30. Juni genügend Zeit zur Einigung. Wir erwarten, dass die eigentlichen Vertragsparteien spätestens bis dahin ihrer Verantwortung für einen unterbrechungsfreien Sendebetrieb gerecht werden. Wir haben uns seit dem 31. März 2018 von dem Geschäft getrennt, weil es für uns keine Möglichkeit gab, das Geschäft wirtschaftlich zu gestalten, und wir uns auf andere Geschäftsfelder wie digitale Plattformen und Services fokussieren. Wir werden definitiv am 30. Juni das Übergangsangebot beenden. Alle Beteiligten haben bis dahin genügend Zeit, Lösungen zu finden.“


UPLINK schließt Mitbenutzungsverträge für UKW-Antennen

UPLINK-LogoNach dem Verkauf von etwa 1.000 UKW-Antennen durch die Media Broadcast GmbH ist der Radiomarkt in Aufruhr. Wem gehört nun eigentlich zu welchem Datum welche Antenne, welche – zum Teil drastisch verschlechterten – Konditionen werden für die Nutzung verlangt und wie geht es mit der Grundversorgung im Rundfunk allgemein weiter?

Für die allermeisten der Antennen sind diese Fragen noch weitgehend offen. Dies gilt insbesondere für die etwa 700 Antennen, die von fünf branchenfremden und fast identisch agierenden Investoren erworben wurden. Aber an anderen Stellen entstehen erste positive Signale.

So hat die UPLINK Network GmbH (UPLINK) als Sendernetzbetreiber mit der Bielefelder audio media service Produktionsgesellschaft mbH & Co. KG (ams) als Antennenbetreiber einen Nutzungsvertrag für 4 Antennen mit 5 Frequenzen, die alle die Ausstrahlung von Deutschlandfunk und Deutschlandfunk Kultur betreffen, abgeschlossen.

Michael Radomski (Bild: UPLINK GmbH)
Michael Radomski (Bild: UPLINK GmbH)

“Als erfahrener und effizienter technischer Dienstleister schafft ams es, die Nutzungspreise gegenüber dem bisherigen Marktniveau sogar zu senken und dabei faire Vertragsregelungen anzubieten”, stellte UPLINK Geschäftsführer Michael Radomski die Vorteile des Vertragsschlusses dar. “Damit ist in partnerschaftlicher Weise gesichert, dass UPLINK die Antennen sehr langfristig zu mieten gedenkt und keine aufwändigen Ersatzlösungen suchen muss, die dann ja wiederum zu weniger Umsatz bei ams führen würden”, so Radomski weiter.

UPLINK weist darauf hin, dass man die genaue Kalkulation der einzelnen Mietpreise für das Unternehmen nicht kennen würde, man aber die Verhandlungen auf Grundlage der sog. “Frankfurter Erklärung” begonnen hat. “Das hat die Gespräche vereinfacht und verkürzt”, kommentiert Rechtsanwalt und UPLINK Geschäftsführer Florian Ihlow den Vertragsschluss. Weitere Vertragsschlüsse stehen – insbesondere mit privaten und öffentlich-rechtlichen Veranstaltern, die Antennen besitzen – laut UPLINK kurz bevor. Teilweise stehen hier aber bei den Antennenkäufern noch fehlende Verträge mit den Standorteigentümern sowie andere zu klärende Details entgegen. “Wir haben dafür natürlich Verständnis”, hebt Florian Ihlow hervor, “es gibt ja im Gesamtmarkt noch so einige Unklarheiten, deren Lösung durchaus dauern kann.” Radomski ergänzt dazu: “Absolut schädlich ist aktuell die ständige Drohung mit der willkürlichen Abschaltung von UKW-Programmen. Wer das als Verhandlungsinstrument nutzt, offenbart aus unserer Sicht eine markt-, medien- und auch demokratiefeindliche Gesinnung.”


NDR begrüßt Abwendung einer Unterbrechung der UKW-Versorgung

Bild: NDR

Mit Erleichterung ist im NDR die Nachricht aufgenommen worden, dass die drohende UKW-Abschaltung in Mecklenburg-Vorpommern vorerst abgewendet ist. Dies ist dadurch gelungen, dass der vom NDR für die UKW-Verbreitung seit dem 1. April 2018 beauftragte Dienstleister Uplink Network GmbH dem vom bisherigen Sendernetzbetreiber Media Broadcast vorgelegten Interimsvertrag zugestimmt hat. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2018.

Dr. Michael Rombach (Bild: ©NDR)
Dr. Michael Rombach (Bild: ©NDR)

Dr. Michael Rombach, NDR Produktionsdirektor: „Das ist eine gute Nachricht für unsere Hörerinnen und Hörer in Mecklenburg-Vorpommern. Ich appelliere an alle Beteiligten, die nun zur Verfügung stehende Zeit von knapp drei Monaten konstruktiv und mit dem Ziel einer dauerhaft stabilen Lösung zu nutzen.“


Hört endlich auf, mit UKW zu spielen!

Landesmedienanstalten fordern Beteiligte im UKW-Streit zur nachhaltigen Einigung auf

die medienanstalten Logo

Mit Erleichterung nehmen die Landesmedienanstalten die in letzter Minute abgewendete drohende Abschaltung der UKW-Signale in vielen Regionen Deutschlands zur Kenntnis.

„Das war ein wichtiger erster Schritt, aber eben auch nur der erste. Es gibt keine Zeit zum Ausruhen, die Arbeit fängt für alle Beteiligten erst richtig an“, mahnt die DLM- Vorsitzende Cornelia Holsten. „Es müssen viele Verträge zwischen zahlreichen Partnern verhandelt und geschlossen werden – die Zeit läuft!“

Cornelia Holsten (Bild: ©Annette Koroll)
Cornelia Holsten (Bild: ©Annette Koroll)

Die Medienanstalten appellieren an alle Beteiligten, im Sinne des Mediums Hörfunk und der Bürgerinnen und Bürger eine nachhaltige Einigung herbeizuführen. „Wir beobachten genau, was die Vertragspartner jetzt unternehmen. Eine Situation wie in den letzten Tagen darf sich niemals wiederholen. Hört endlich auf, mit UKW zu spielen!“, so Holsten in Richtung der Verhandlungspartner. Die Medienanstalten hatten zuletzt am 14. März 2018 zu einem Runden Tisch zur drohenden Abschaltung eingeladen und werden sich weiter für die Belange der Zuhörer einsetzen.

Der Hintergrund ist der Verkauf der UKW-Antennen durch Media Broadcast an etwa 30 Unternehmen, darunter auch Finanzinvestoren, zum 1. April 2018. Vereinbart wurde nach schwerem Ringen ein Übergangsbetrieb bis zum 30. Juni 2018. Jetzt stehen Sendernetzbetreiber, Programmanbieter und Antennenbesitzer miteinander in Verhandlungen. Da es sich dabei um rein privatwirtschaftliche Verträge handelt, sind die Medienanstalten nicht direkt involviert, moderieren und unterstützen den Prozess aber weiterhin.


APR(9. April 2018) Auf die angedrohte Unterbrechung der UKW-Verbreitung für Millionen von Hörern hat der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR), Felix Kovac mit Bestürzung reagiert: „Die Freenet AG-Tochter Media Broadcast hat die zum großen Teil noch aus Zeiten der Bundespost stammende UKW-Infrastruktur zum reinen Spekulationsobjekt gemacht, private und öffentlich-rechtliche Radioveranstalter, sowie ihre Dienstleister werden erpresst, nicht-marktkonforme Verbreitungskosten zu bezahlen.“ Er dankt den Unternehmen DIVICON MEDIA und UPLINK, dass sie über das Wochenende alles unternommen haben, um einstweilen Schaden von den betroffenen Radioanbietern fernzuhalten. Der Vorsitzende des Branchenverbandes der Radioanbieter rechnet nicht mit Abschaltungen.

Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Verkauf der UKW-Antennen durch die Media Broadcast an Finanzinvestoren. Die Freenet-Tochter selbst war in der Vergangenheit durch die Bundesnetzagentur bei den Entgelten reguliert. Dabei waren die regelmäßig längst abgeschriebenen Antennen nur mit dem Buchwert anerkannt. Durch den Verkauf der Antennen entzieht sich die Media Broadcast dieser Entgeltregulierung. Sie hat die Altanlagen zu Preisen, die sich am Neuwert orientieren, verkauft. Die Finanzinvestoren präsentieren den Radioanbietern die entsprechende Rechnung als Mietkosten plus einer Servicepauschale der Media Broadcast. Die Programmveranstalter und die von ihnen in Konkurrenz zur Media Broadcast mit der Programmausstrahlung beauftragten Betreiber halten diese Preisbildung nicht für marktgerecht.

Felix Kovac (BIld: APR)
Felix Kovac (BIld: APR)

Kovac weist darauf hin, dass viele Radioveranstalter in den vergangenen Monaten selbst aktiv waren und Infrastruktur erworben haben, wo ihnen das angeboten worden war. „Leider war der Verkaufsprozess völlig intransparent und zielte eindeutig darauf, Spekulationserlöse von branchenfremden Anlegen zu erzielen, statt auf einen betriebssicheren Übergang“, kritisiert Kovac.

„Wir erleben ein völliges Regulierungsversagen“, fügt Felix Kovac hinzu. Die Programmveranstalter selbst sind durch die medien- und telekommunikationsrechtliche Regulierung ihrer Frequenzen auf einzelne Standorte und Antennen angewiesen, ein Ausweichen auf andere Infrastrukturen, wie das in wettbewerbsintensiven Märkten der Fall wäre, ist nicht möglich. Weder das Bundeskartellamt noch die Bundesnetzagentur nutzten bislang ihre Eingriffsmöglichkeiten aus.

„Die gesetzliche Lage ist unbefriedigend. Als die Media Broadcast mit ihrer Infrastruktur 2008 erstmals von der Telekom an Finanzinvestoren verkauft wurde, hat die Medienpolitik zwar auf die Gefahren für die Rundfunkversorgung hingewiesen, geschehen ist aber nichts“, so Kovac. Er fordert Bund und Länder auf, die Konsequenzen zu ziehen. „Wir erleben kein Spezialproblem von UKW, die strukturellen Probleme sind beim digitalen Radio DAB+ und bei DVB-T völlig gleich, hier droht erneut ein Monopol von Media Broadcast und ihren Spekulationsinteressen.“

Aus Sicht des APR-Vorsitzenden Kovac sollte die medienpolitische Diskussion um die zukünftige Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks um den technischen Aspekt erweitert werden: „Angesichts des aktuellen Vorgehens des Monopolisten Media Broadcast, sollte sich die Medienpolitik einen stabilen Sendernetzbetrieb zum Ziel setzen. Die Lösung könnte in einer engen Zusammenarbeit von Privatradios, ARD und Deutschlandradio liegen. Ich könnte mir vorstellen, dass eine derartige Zusammenarbeit auch positive Auswirkungen auf das Vorankommen von DAB+ in Deutschland hätte“, ergänzt Kovac. Notwendig sei neben entsprechend landesrechtlichen Regelungen eine bessere Absicherung des Senderbetriebs für Rundfunk auch im Telekommunikationsgesetz.

Abschließend verwies Kovac auf eine Besprechung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in der vergangenen Woche. „Dort hat die Behörde des Bundes darauf hingewiesen, wie wichtig das Radio im Katastrophenfall ist, etwa wenn Mobilfunknetze in die Knie gehen – dann muss aber auch sichergestellt werden, dass die dafür erforderliche Infrastruktur nicht weiter als Spekulationsobjekt behandelt wird“, appelliert Kovac eindringlich.


(09.04.2018) Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling und Prof. Dr. Helmut Thoma gehören beide zu den Pionieren des Privatfunks und der Liberalisierung der Märkte auch auf dem Bereich der Telekommunikation. Schwarz-Schilling hat als Bundespostminister durch seine Politik der Verkabelung, des Aufbaus der Fernmeldesatelliten und der Bereitstellung von UKW-Frequenzen für Private in beiden Bereichen die Grundlage für den Privatfunk in Deutschland gelegt. Helmut Thoma gehört zur Garde der Geschäftsführer von Medienunternehmen, die mit dem Begriff der öffentlichen Aufgabe des Rundfunks noch etwas anfangen können. Beide haben sich insoweit auch als Medienpolitiker verstanden und eine ganze Reihe von Diskussionen Seite an Seite bestanden.

Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling
Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling

Umso größeres Gewicht hat das Schreiben, das am Wochenende von Schwarz-Schilling an Thoma geschickt wurde. Schwarz-Schilling ist Gesellschafter und Vorsitzender des Unternehmensbeirats von Uplink, Thoma ist Vorsitzender des Aufsichtsrates von freenet, der Mutter der Media Broadcast. Schwarz-Schilling bezieht sich auf die angedrohte UKW-Unterbrechung: „Ich möchte Sie mit aller Eindringlichkeit bitten, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Der eingetretene Schaden ist bereits jetzt kaum noch zu beheben.“ Er stellt den ordnungspolitischen Zusammenhang her.

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Helmut Thoma, ich wende mich an Sie in Ihrer Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrats der freenet AG in meiner Position als Gesellschafter und Beiratsvorsitzender der UPLINK Network GmbH, viel mehr jedoch noch als ehemaliger Bundesminister für Post und Telekommunikation und ehemaliges Mitglied des deutschen Bundestages. Der Geschäftsführer Ihrer Tochtergesellschaft Media Broadcast GmbH, Herr Wolfgang Breuer, hat am vergangenen Freitag in einem Interview mit der Tageszeitung DIE WELT gezielt damit gedroht am kommenden Mittwoch, die UKW-Verbreitung in weiten Teilen Deutschlands zu unterbrechen, wenn Radioveranstalter und Sendernetzbetreiber sich seinen Forderungen nicht unterwerfen würden. Die Kommunikation sowie die Verhandlung und Auseinandersetzung mit Dienstleistern und Wettbewerbern überlasse ich grundsätzlich der Geschäftsführung der Unternehmen, an denen ich mich beteilige. Meine Funktion und Beteiligung an der UPLINK Network GmbH ist aber nicht nur wirtschaftlicher Art, sondern gerade auch aus ordnungspolitischer Überzeugung motiviert. Ich möchte hier allerdings nicht auf die – auch dies soll der Geschäftsführung überlassen bleiben – vorausgegangenen und derzeitigen offenen Fragen im UKW-Markt eingehen. Ich möchte mich allerdings höchstpersönlich an die Gremien der freenet AG wenden um die bestehende Drohung einzuordnen. Ich bin mir sicher, dass es nicht Philosophie und Geschäftsgebaren Ihres Unternehmens ist, eigene Interessen mit der öffentlichkeitswirksamen Drohung durchzusetzen, Infrastruktur mit Grundversorgungsauftrag abzuschalten. Denn es sind ja gerade die freenet AG und ihr Geschäftsmodell, die auf der ausgewogenen und erfolgreichen Liberalisierung von Telekommunikationsmonopolen basieren. Ich selbst habe in meiner Zeit als Bundesminister alles dafür getan, dass es heute einen freien und sicheren Telekommunikationsmarkt gibt, in dem Ihr Unternehmen eine nicht unbedeutende Rolle spielt. Umso mehr schockiert es mich, dass einer Ihrer Mitarbeiter vorsätzlich diese Errungenschaften, die auch Ihrem Unternehmen die Existenzberechtigung geben aus egoistischen Gründen mit Füßen tritt. Ich möchte Sie mit aller Eindringlichkeit bitten, diesem Treiben Einhalt zu gebieten. Der eingetretene Schaden ist bereits jetzt kaum noch zu beheben. Mit hochachtungsvollen Grüßen
Ihr
Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling


„UKW muss auf Sendung bleiben“

Medienstaatssekretär Krückels: Abschalt-Drohung bleibt inakzeptabel

Nicht nur mit Blick auf die jüngste Erklärung der Media Broadcast GmbH, die UKW-Verbreitung in Deutschland übergangsweise bis zum 30. Juni 2018 weiterzuführen, geht Thüringens Medienstaatssekretär Malte Krückels davon aus, dass im Freistaat alle UKW-Programme auf Sendung bleiben. Er erwarte, dass die beteiligten Unternehmen ihre Differenzen in den Griff bekommen. „Radiohörer haben das Recht, dass die Streitigkeiten professionell geklärt werden, also ohne Senderabschaltungen – auch nicht zum 1. Juli 2018.“

Am vergangenen Freitag hatte der Geschäftsführer der Media Broadcast in einem Zeitungsinterview mit der kurzfristigen Abschaltung einer Vielzahl öffentlich-rechtlicher und privater UKW-Programme in ganz Deutschland gedroht. Die Media Broadcast GmbH war bisher Eigentümerin und zugleich Betreiberin der meisten UKW-Sendeanlagen.

Medienstaatssekretär Krückels weiter: „Dieses Verhalten ist völlig inakzeptabel und wirft die Frage auf, ob dieses Unternehmen die für einen Betreiber von Rundfunksendern und Rundfunkplattformen erforderliche Seriosität noch besitzt.“ Rundfunk genieße Verfassungsrang. Die Rundfunkverbreitung dürfe folglich nicht zur Disposition privater Investoren stehen, solange der Rundfunkveranstalter willens und in der Lage ist, einen angemessenen Preis für die Verbreitung zu zahlen. Davon unabhängige Streitigkeiten Dritter dürften nicht dazu führen, dass die Rundfunkversorgung unterbrochen wird. Dieser Grundsatz gelte auch für andere vormals staatliche, jetzt privatisierte Netze. So wäre es undenkbar, die Gas-, Wasser- oder Stromversorgung in einer Straße, einer Stadt oder einer Region einfach einzustellen, weil beteiligte private Unternehmen sich nicht über die Konditionen einigen können. Für die Rundfunkverbreitung könne nichts anderes gelten.

Sollten Regelungslücken im Telekommunikationsrecht des Bundes dazu führen können, dass die vom Programmveranstalter gewünschte und bezahlte Verbreitung nicht auch gegen den Willen der Eigentümer von Netzkomponenten durchgesetzt werden kann, so muss der Bund diese Lücken schleunigst schließen, fordert Krückels. Er kritisiert darüber hinaus die Preiserhöhungen, die den Hörfunkveranstaltern im Ergebnis des Verkaufs der UKW-Antennen drohten. Es sei absurd, dass im Wettbewerb noch höhere Preise aufgerufen werden sollten als unter dem vormaligen Monopolisten Media Broadcast. Gewinnmaximierungen mittels längst abgeschriebenen Betriebsvermögens anzustreben sei unverantwortlich und daher nicht hinnehmbar.

Staatssekretär Krückels abschließend: „Ich erwarte vom Bund auch in dieser Frage, dass er die Angelegenheit nicht nur prüft und begleitet, sondern erneut in eine Preisregulierung eintritt, da es anderenfalls aufgrund eines Marktversagens zu erheblichen Preiserhöhungen zu kommen droht.“


MDR-Hörfunk weiter über UKW zu empfangen

„UKW ist das Rückgrat unserer Hörfunkverbreitung. Wir gehen davon aus, dass 90% unserer Zuhörer uns über UKW hören.“
Dr. Ulrich Liebenow, MDR-Betriebsdirektor, im TV-Beitrag des MDR Fernsehens über die abgewendete Abschaltung von UKW-Frequenzen und wie es jetzt weitergeht.

TV-Beitrag (1’47) in der MDR Mediathek:


Quellen: MEDIA BROADCAST, UPLINK, NDR, DLM, APR, THÜRINGER STAATSKANZLEI

Weiterführende Informationen

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UKW nun ab zum alten Eisen: Media Broadcast verkauft Sender und Antennen
MEDIA BROADCAST versteigert UKW-Geschäft via NEWTRON-Plattform
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Media Broadcast-Verkauf möglicherweise risikoreich
MEDIA BROADCAST trennt sich von UKW-Geschäftsfeld
Freenet kauft Media Broadcast