Privatradioverbände gegen UKW-Abschaltdatum im Koalitionsvertrag

APR Uund VPRT gegen UKW-AbschaltdatumDie Privatradioverbände APR und VPRT betonen die existenzielle Grundlage der UKW-Verbreitung für die Privatradios in Deutschland: „Die Zukunft der digitalen Radioübertragung muss durch die Länder entschieden werden. Ein UKW-Abschaltdatum kann erst bei einer UKW-Nutzung von unter 10 Prozent festgelegt werden“.

Die Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) und der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) verwehren sich nachdrücklich gegen Bestrebungen, eine Regelung zur UKW-Abschaltung in den aktuell verhandelten Koalitionsvertrag von CDU/CSU und der SPD aufzunehmen. Entsprechende Absichten waren dieser Tage bekannt geworden.

Klaus Schunk (Bild: vprt.de)
Klaus Schunk (Bild: vprt.de)

Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VPRT und Geschäftsführer von Radio Regenbogen: „Eine UKW-Abschaltung durch die Hintertür des Koalitionsvertrags würde bedeuten, die Existenzgrundlage der Privatradios in Deutschland in Frage zu stellen. Wir haben hierzu im letzten Jahr eine breite Diskussion mit allen Beteiligten geführt und meinten, dass es für die dramatischen Folgen einer solchen Entscheidung ein breites Verständnis in der Medienpolitik der Länder gibt. Umso unverständlicher ist der aktuelle Versuch von interessierter Seite, das Thema der Radiodigitalisierung in dieser Form im Koalitionsvertrag festzuschreiben. Wir appellieren an alle Beteiligten, die bisherige Diskussion noch einmal zu reflektieren und diesen Bestrebungen eine klare Absage zu erteilen.“ Ein UKW-Abschaltdatum dürfe es bis zum Absinken der tatsächlichen analogen Nutzung auf unter 10 Prozent nicht geben.

Felix Kovac, Geschäftsführer rt1.media group GmbH (Bild: RT1)
Felix Kovac, Geschäftsführer rt1.media group GmbH (Bild: RT1)

APR-Vorsitzender Felix Kovac sagte: „In einer Nachtsitzung in Berlin kann nicht entschieden werden, was in der Medienpolitik der Länder kontrovers diskutiert wird. Dafür wäre der Bundestag auch gar nicht zuständig, der Bund hat im Bereich der Telekommunikation eine dienende Rolle gegenüber medienpolitischen Entscheidungen der Bundesländer“, so Kovac. Er verwies darauf, dass die Vorstellungen zum Nebeneinander von UKW und DAB+ in den einzelnen Regionen Deutschlands je nach gewachsenem Radiomodell ganz unterschiedlich sind.

Quelle: APR, VPRT-Pressemeldung