Warum der Radioempfang im Dunkeln oft besser ist

DAB+ Radioempfänger wird durch eine LED-Lampen gestört

Auf Mittel- und Kurzwelle stiegen die Reichweiten, wenn die Sonne untergeht. Doch auch DAB+ lässt sich im Dunkeln besser empfangen. So wie auch UKW und DVB-T. Äh, wieso das denn?

Nun, tatsächlich ist der Empfang sogar am Tag besser. Zumindest, solange kein Licht eingeschaltet ist. Das stört nämlich den Empfang. Die klassische Glühlampe noch weniger, außer sie hängt an einem Dimmer. Billige Energiesparlampen ohne ausreichende Entstörung machen der Bundesnetzagentur dagegen schon seit Jahren Probleme: Sie legen oft den DVB-T-Empfang im UHF-Fernsehband lahm und sind ein weit größeres Problem als „Piratensender“, also gewollte Abstrahlungen, die es kaum mehr gibt.

Mit dem Umstellen von Energiesparlampen auf LED-Lampen hat sich das Funkstörproblem jedoch nicht erledigt, da auch diese mit Schaltnetzteilen arbeiten, welche bei unzureichender Entstörung oder ungeplanten Betriebszuständen (Beispiel: Teillast eines Schaltnetzteils nach Austausch von Glühlampen durch LED-Lampen) Probleme bereiten.

Licht an – Radio aus: Vorführung einer störenden Schreibtischlampe

Neben den klassischen Rundfunkbändern inklusive UKW treten die Probleme nun auch im ehemaligen VHF-Fernsehband beim DAB+-Empfang auf. So setzt der Nachrichtenempfang dann schon einmal immer genau vor der roten Ampel aus, weil diese nicht nur den Verkehrsfluss stört. Da bei den digitalen Empfangssystemen, ob DVB oder DAB, keine Störgeräusche hörbar werden, sondern der Empfang entweder geht oder eben nicht, wird die Ursache oft nicht erkannt und die Ausfälle dem System mit zu schwachen Sendern angelastet.

Zudem wird der Kampf immer weiter geführt, den klassischen Rund-Funk über Funk abzuschaffen und ins Internet zu verlagern. So schrieb Bundesminister Gabriel während des Gesetzgebungsverfahrens zur Umsetzung der EU-Richtlinie (2014/30/EU) in dem Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln (EMVG) an verschiedene Abgeordnete:

Seit der letzten EMVG-Novelle hat sich der Rundfunkempfangsweg noch weiter weg vom terrestrischen Empfang in Richtung Kabel und IP-TV bewegt; die Kurzwelle wird in Europa kaum noch genutzt. Verschärfte Vorschriften zum Schutz des terrestrischen Rundfunkempfangs sind daher nicht sachgerecht.

Die Bundesnetzagentur soll also gar nicht mehr aktiv werden, wenn Rundfunk- oder Fernsehempfang gestört sind, denn man kann ja gefälligst auch über das Internet hören bzw. gucken. Entstörmittel in den Geräten können eingespart werden, womit nun auch Billigstware aus China ohne Entstörung importiert werden darf.

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Runden Tischs Amateurfunk, ist empört:

Damit hat die Politik vor einer immer weiter um sich greifenden Verschmutzung unserer elektromagnetischen Umgebung kapituliert. Anstatt endlich EU-richtlinienkonform durchzugreifen, weicht man das Gesetz weiter auf. Die naturgegebene Ressource einer weltweiten drahtlosen Kommunikation wird per Gesetz für elektromagnetische Störungen freigegeben. Die Formulierungen in den Schreiben von Herrn Sigmar Gabriel an MdB zur EMVG-Novellierung im Jahre 2016, mit denen er zum Ausdruck bringt, dass es keinen Rechtsanspruch auf ungestörten Rundfunkempfang gebe, weil ja auch Rundfunksender im Internet zur Verfügung ständen, machen sehr nachdenklich. Diese massive Einschränkung der Informationsübermittlung von der Quelle verstößt gegen Artikel 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 5 unseres Grundgesetzes!

Bei Empfangsproblemen ist es also zunächst ratsam, andere Elektrogeräte und LED-Lampen im eigenen Haus abzuschalten, um zu prüfen, ob sie den Empfang stören, und sich ggf. an die Bundesnetzagentur zu wenden, wenn die Störungsquelle beispielsweise die neue Weihnachtsbeleuchtung des Nachbarn ist und dieser nicht mit sich reden lässt. Denn die BNetzA mag zwar nach der aktuellen Gesetzeslage nicht in jedem Fall mehr verpflichtet sein, einer Störung nachzugehen, kann und wird dies aber im Normalfall weiterhin tun, da neben dem Amateur- und Rundfunk ja auch sicherheitsrelevante Funkdienste betroffen sein können.