LMS veröffentlicht Bericht zu „Digitalisierung und Verantwortung“

LMSErstmals hat die Landesmedienanstalt Saarland einen Bericht zur Entwicklung der Medienvielfalt im Saarland an den Landtag und die Landesregierung vorgelegt. Der Bericht steht unter dem Titel ‘Digitalisierung und Verantwortung‘ und leistet, so der Direktor der LMS, Uwe Conradt, „einen Beitrag zur Schaffung von Transparenz über die Medienakteure und die Beteiligungsverhältnisse, informiert über aktuelle Trends im Medienbereich und warnt vor bestehenden und möglichen Gefährdungslagen.“

Zum kompletten Bericht gelangen Sie hier.

Der Vorsitzende des Medienrats, Prof. Dr. Stephan Ory, erläuterte, dass Freiheit und Vielfalt von Meinungen und Medien sowie gesamtgesellschaftliches Gemeinwohl und Demokratie in einem engen Sach- und Wirkungszusammenhang stehen. Es sei mit Blick auf mediale Entwicklungstendenzen im Zuge von Digitalisierung, Europäisierung und Globalisierung offenkundig, dass die Selbststeuerungskräfte marktwirtschaftlichen Wettbewerbs zum Zwecke der Sicherung von Vielfalt im Medienbereich zwar fruchtbar gemacht werden können, allerdings hierzu kein hinreichendes Instrumentarium böten. Ebenso wie es zur Feststellung von Gefährdungen  der Vielfalt einer interdisziplinären, ökonomische, technologische und gesellschaftliche Herausforderungen für Medien- und Meinungsvielfalt einbeziehenden  Analyse bedarf, erscheint auch nur ein regulatorischer Ordnungsrahmen, der in seiner Entwicklung einer interdisziplinären Folgenabschätzung unterlag, geeignet, Medien- und Meinungsvielfalt nachhaltig zu sichern.

22 Foto1 Ukrow Conradt OryDirektor Conradt stellte die private Radiolandschaft mit landesweit, regional und lokal tätigen Sendern und deren Beteiligungsstrukturen vor sowie neue Akteure insbesondere im Bereich der Sozialen Medien. Dabei kommt die LMS insgesamt zum Fazit, dass das Saarland ein hohes Maß an Medienvielfalt im Hörfunk und Telemedienbereich aufweist und der private Rundfunk und neue Akteure im Telemedienbereich einen Beitrag zur Erhöhung der Meinungsvielfalt leisten und damit eine nicht zu unterschätzende Aufgabe in der demokratischen Gesellschaft wahrnehmen.

Die LMS wird sich für die Entwicklung eines saarländischen MedienVielfaltsMonitors einsetzen, der im Stande ist, den medienpolitisch Verantwortlichen in Landesregierung und Landtag des Saarlandes mögliche Gefährdungslagen für die Medienvielfalt im Saarland frühzeitig aufzuzeigen.

Uwe Conradt. Quelle: LMS
Uwe Conradt. Quelle: LMS

„Solche Gefährdungen können nicht zuletzt auch von neuen Medienakteuren wie Plattformbetreibern und sonstigen Intermediären wie z.B. den sozialen Netzwerken und Suchmaschinen ausgehen. Die LMS beteiligt sich bereits jetzt aktiv an der Ermittlung möglicher Gefährdungslagen durch wissenschaftliche Forschung zum Einfluss von Algorithmen auf die Meinungsbildung. Sie ist zudem bereit, an einer Digitalisierungs- und Konvergenzkompetenz-Offensive im Bereich der Vermittlung von Medienkompetenz mitzuwirken und die pädagogische Sensibilität für entsprechende Themenstellungen auch bei der Lehrerbildung zu befördern.“, betonte Uwe Conradt.

Der stellvertretenden Direktor der LMS, Dr. Jörg Ukrow, der die redaktionelle Leitung hatte, fasst die Ergebnisse zusammen und wies darauf hin, dass je digitaler und anbietervielfältiger die Medienlandschaft werde, umso wichtiger eine positive Ordnung auch mit Blick auf neue Medienakteure sei. Ebenfalls stellte er auszugsweise das Werbemarktgutachten der LMS vor.

22 Foto2 Ukrow Conradt OryDer Bericht befasst sich darüber hinausreichend nicht nur mit den unions-, verfassungs-, bundes- und landesrechtlichen Rahmenbedingungen einschließlich der interföderal-staatsvertraglichen Regulierungen bestehender Vielfaltssicherung und ihrer Fortentwicklung zur Abwehr drohender Gefährdungslagen. Er zeigt vielmehr auch beispielhaft auf, wo sich bereits heute auf der Grundlage ökonomischer, technologischer und gesamtgesellschaftlicher Entwicklungen solche Gefährdungslagen in einer Weise abzeichnen, dass der zur Vielfaltssicherung berufene Gesetzgeber berechtigt (wenn auch ggf. noch nicht verpflichtet) ist, i.S. einer Pluralismusprophylaxe regulierend vielfaltsgefährdenden Fehlentwicklungen entgegenzutreten.

Den kompletten Bericht können Sie hier nachlesen.

 

Quelle: LMS-Pressemitteilung