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Frankfurter Erklärung: Diskriminierungsfreier Zugang zur UKW-Infrastruktur sicherstellen

mobilfunk sendemast symbolbildDie deutschen Senderbetreiber und Radioverbände wollen auch zukünftig diskriminierungsfreien Zugang zur bundesweiten UKW-Infrastruktur gewährleisten.

Damit reagieren sie auf die Ankündigung der Media Broadcast GmbH, sich von der UKW-Infrastruktur zu trennen und so von der Regulierung durch die Bundesnetzagentur zu lösen. Gegenwärtig gilt die Anordnung der Bundesnetzagentur, dass die Media Broadcast anderen Senderbetreibern Zugang zu ihren Antennen zu regulierten Entgelten gewähren muss.

Im Rahmen eines Workshops der Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk (APR) haben sich die APR, die audio media service Produktionsgesellschaft (Bielefeld), die DIVICON MEDIA HOLDING GmbH (Leipzig), die Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH (Stuttgart), die UPLINK Network GmbH (Düsseldorf) und der Verband Privater Rundfunk Telemedien e.V. (Berlin) auf beiliegende „Frankfurter Erklärung“ geeinigt.

Michael Radomski (Bild: UPLINK GmbH)
Michael Radomski (Bild: UPLINK GmbH)

Der Gründer und Geschäftsführer der UPLINK Network GmbH, Michael Radomski, sieht in der gemeinsamen Erklärung aller Marktteilnehmer einen wichtigen Schritt, um dem rein auf kommerzielle Optimierung des Ex-Monopolisten Media Broadcast ausgelegten Handeln zu begegnen: „Ein Ex-Monopolist hat das ursprünglich mit Steuergeldern von der Bundespost aufgebaute UKW-Geschäft heruntergewirtschaftet und steht nach endlosem Taktieren nun in einer regulatorischen Sackgasse. Jetzt versucht er durch einen Verkauf seiner Anlagen der Kontrolle der Regulierungsbehörden zu entkommen. Dass sich nun alle anderen Marktteilnehmer – Kunden und Anbieter – zusammentun, um Schäden für die private Radioversorgung der deutschen Bevölkerung zu verhindern, ist wohl ein einmaliger Vorgang. Wir begrüßen es umso mehr, gemeinsam mit unseren Wettbewerbern und Kunden die Zukunft des deutschen Radiomarktes konstruktiv gestalten zu können.“


Frankfurter Erklärung

Die bisherige UKW-Senderbetreiberin beabsichtigt, ihre UKW-Infrastruktur (Antenne, Zuleitung und gegebenenfalls Weiche) zu veräußern. Senderbetreiber wie die Unterzeichner und Programmveranstalter, wie sie von dem/den unterzeichnenden Verband/Verbänden vertreten werden, sind am Erwerb der Infrastruktur interessiert. Sie stehen als Bieter in Konkurrenz zueinander, die von dieser Erklärung nicht tangiert wird. Da meist mehrere Programme über eine Infrastruktur abgestrahlt werden, stellt sich die Frage des Zugangs für diejenigen Betreiber, die nicht Eigentümer der Infrastruktur werden.

Die Unterzeichner erklären vorbehaltlich einer Konsultation und Abstimmung mit der zuständigen Kartellbehörde, jedem Betreiber, der ein Hörfunkprogramm abstrahlt, diskriminierungsfreien Zugang zur eigenen UKW-Infrastruktur einzuräumen. Sie laden weitere Partner ein, sich an der wechselseitigen Zugangsgewährung für die Abstrahlung von Hörfunkprogrammen zu beteiligen.

Die Unterzeichner werden nach Konsultation und Abstimmung mit der Kartellbehörde verbindliche Absprachen treffen, die auch eine Grundlage und ein Prozedere für die Bewertung der Vergütung für die Mitbenutzung enthalten.

Frankfurt am Main, den 30. März 2017

Arbeitsgemeinschaft Privater Rundfunk
audio media service Produktionsges. mbH & Co. KG
DIVICON MEDIA HOLDING GmbH
Sendernetzbetrieb Baden-Württemberg GmbH
UPLINK Network GmbH
Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V.

 

Quelle: Pressemitteilung Uplink

XPLR: MEDIA Radio-Report